Fahrrad- und Nahmobiliätskonzept

Das Nahmobilitätskonzept richtet hauptsächlich den Fokus auf den Alltagsradverkehr. Natürlich werden dabei auch die touristischen Routen wie der RuhrtalRadweg betrachtet.

Das im Januar 2022 in Kraft getretene Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen strebt mittelfristig einen Radverkehrsanteil von 25% der Wege an. Im Hochsauerlandkreis liegt dieser Anteil bei geschätzten 5 bis 7,5 %.

Die Nahmobilität soll durch entsprechende Angebote attraktiviert werden und so den Menschen optimale Bedingungen für einen Umstieg auf umweltverträglichere Verkehrsarten bieten. Angestrebt wird eine Vernetzung von Fuß-, Rad- und öffentlichem Personennahverkehr.

Ziel des Nahmobilitätskonzeptes ist, ein Radnetz zu entwickeln, das eine Vernetzung aller Städte und Gemeinden sowie deren Ortsteile anstrebt, um so jeden Ort im Hochsauerlandkreis gut zu erreichen.

Das vom Kreistag am 02.06.2023 beschlossene Nahmobilitätskonzept zeigt den notwendigen Handlungsrahmen zur Attraktivierung des Rad- und Fußverkehrs im Hochsauerlandkreis auf. Welche Maßnahmen aber wann und wie tatsächlich umgesetzt werden, entscheidet der jeweilige Straßenbaulastträger.

Anhand des erarbeiteten Katalogs ist ersichtlich, dass in der Gemeinde Bestwig die erforderlichen und zu prüfenden Maßnahmen insgesamt mit 10,2 km direkt an den Gemeindestraßen liegen. Weitere 6,6 km liegen in der Baulast des Landes und bei 5,6 km ist der Hochsauerlandkreis der zuständige Baulastträger. Wichtigste Maßnahme ist hier der Lückenschluss zwischen Heringhausen und Ostwig bzw. Gevelinghausen.

Sollte es zu Umsetzungsentscheidungen anhand des Konzeptes kommen, sind dabei insbesondere die vorhandenen Finanzmittel (einschl. Fördermitteln), die personellen Ressourcen sowie die Verfügbarkeit von benötigten Grundstücke zu beachten.

Insgesamt passt sich das Nahmobilitätskonzept in die Aktivitäten des Hochsauerlandkreises zur Verbesserung des Klimaschutzes ein.