Die Sozialhilfe in Deutschland ist gesetzlich im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII, Sozialhilfe) geregelt. Es ist eine staatliche Sozialleistung im System der sozialen Sicherheit mit der Funktion einer Grundsicherung. Sie soll Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen gewähren, die für ihre physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

Jeder kann einmal in eine Notlage geraten.

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