Für 2024 gelten z. Z. folgende Sätze für Steuern, Abfallbeseitigungsgebühren:

Steuern
  • Grundsteuer A 246 v. H.
  • Grundsteuer B 488 v. H.
  • Gewerbesteuer 460 v. H.
Müllabfuhrgebühren

Die Abfallbeseitigungsgebühr für jeden Einwohner/Einwohnergleichwert beträgt für das Jahr 2024 90,44 €
Für die Abfuhr von Sperrmüll wird eine Gebühr von 40,00 € pro Abfuhr erhoben.

Saison-Biotonne

Als Ergänzung zur regulären Biotonne kann eine Saison-Biotonne beantragt werden. Die Entleerung erfolgt ausschließlich in den Monaten Mai bis November an den Abfuhrterminen der regulären Biotonne. Für die Saison-Biotonne wird eine feststehende Gebühr erhoben. Eine Anpassung infolge des An- bzw. Abmeldezeitpunktes wird nicht durchgeführt. Die Saison-Biotonne verbleibt ganzjährig auf dem Grundstück.
Aktuelle Gebührenfestsetzung für die Saison-Biotonne:

240-Liter-Behälter: 87,93 €

120-Liter-Behälter: 35,17 €

Winterdienstgebühr

Die Winterdienstgebühr beträgt 0,05 € je Quadratmeter Grundstücksfläche.

1. Straße = 100 % Grundstücksfläche

2. Straße =   85 % Grundstücksfläche

3. Straße =   65% Grundstücksfläche

Schnee- und Glättebildung

Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte sind verpflichtet, Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten.
Zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr ist unmittelbar nach Schneefall bzw. Glättebildung zu räumen bzw. zu streuen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee bzw. entstandene Glätte sind an Werktagen bis 07.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden!
Bitte schieben Sie keinen Schnee in die Kontrollschächte des Kanals sowie in den Fahrbahnbereich.

Link: Anlage zum Gebührenbescheid 2024

Vergnügungssteuer
  • Gaststätte - sonstige Apparate 28,75 €
  • Gaststätte - Geldspieler 20% des Einspielergebnisses
  • Spielhalle - sonstige Apparate 40,25 €
  • Spielhalle - Geldspieler 20% des Einspielergebnisses
Überweisung bzw. Abbuchung der Grundbesitzabgaben und der Hundesteuer

Sofern Sie die Grundbesitzabgaben und die Hundesteuer weiterhin überweisen möchten, bitte ich Sie, ausschließlich das vollständige Kassenzeichen anzugeben (Beispiele: Grundbesitzabgaben 0100.999999.001, Hundesteuer 0300.999999).

Falls Sie sich Kosten und Zeit ersparen möchten, können Sie Ihre Bankverbindung (IBAN/BIC) schriftlich bekannt geben und die ausgewiesenen Beträge bequem von Ihrem Konto abbuchen lassen.
Einen entsprechenden Vordruck finden Sie weiter unten.

Kanalgebühren und Wassergeld

Die Abrechnung der Gebühren sowie die Festsetzung der Vorauszahlungen erfolgt ausschließlich durch die Hochsauerlandwasser GmbH, Meschede.


Das Kundenbüro in Bestwig ist unter den Telefonnummern 02904/7128011 oder 7128012 zu erreichen.

Bankverbindungen

Sparkasse Hochsauerland:
IBAN: DE04 4165 1770 0000 0038 89  
BIC: WELADED1HSL

Volksbank Sauerland eG:
IBAN: DE85 4606 2817 2006 0609 00 
BIC: GENODEM1SMA