6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig (PV-Potentialfläche VIII entlang A46)

und

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 141 der Gemeinde Bestwig „Solarpark Alfert – südlich Rastplätze A46“ im Ortsteil Alfert

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeindeentwicklungsausschuss des Rates der Gemeinde Bestwig hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18. August 2022 den Plan zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig im Ortsteil Alfert nebst Begründung als Vorentwurf beschlossen.

Des Weiteren hat der Gemeindeentwicklungsausschuss des Rates der Gemeinde Bestwig in seiner öffentlichen Sitzung am 18. August 2022 den Plan zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 141 der Gemeinde Bestwig „Solarpark Alfert – südlich Rastplätze A46“ im Ortsteil Alfert nebst Begründung als Vorentwurf beschlossen.

Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage dieser Vorentwürfe zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 141 der Gemeinde Bestwig „Solarpark Alfert – südlich Rastplätze A46“ im Ortsteil Alfert die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Ziel dieser Planung ist die Errichtung eines Freiflächenphotovoltaikparks in Bestwig-Alfert.

 

Geltungsbereiche 6. Änderung Flächennutzungsplan sowie Bebauungsplan Nr. 141:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Veranstaltung mit Bürgeranhörung und Information am 3. November 2022, 18.00 Uhr im Bürger- und Rathaus durchgeführt.

Außerdem liegen die Vorentwürfe zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 141 der Gemeinde Bestwig „Solarpark Alfert – südlich Rastplätze A46“ mit den Begründungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 3. November 2022 bis einschließlich Freitag, 2. Dezember 2022 bei der Gemeindeverwaltung Bestwig, Bürger- und Rathaus Bestwig, Rathausplatz 1, 59909 Bestwig, Bau- und Umweltamt, 2. Obergeschoss (Flur), zu den Dienstzeiten(vormittags: Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr, Freitag von 8.30 Uhr - 13.00 Uhr, nachmittags: Montag, Dienstag und Mittwoch von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Die (ausgelegten) Planunterlagen können zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Bestwig (www.bestwig.de) unter der Rubrik „Leben in Bestwig“, Unterpunkt „Planen, Bauen & Verkehr“, Unterpunkt „Bauleitpläne im Verfahren“ (für den Zeitraum der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung) eingesehen werden.

Zum Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig sowie zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 141 der Gemeinde Bestwig „Solarpark Alfert – südlich Rastplätze A46“ können während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Anregungen (Stellungnahmen) bei der Gemeindeverwaltung Bestwig (z.B. schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail) vorgebracht werden.