Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine spezielle Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen, die eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellen. Im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden Kinder bzw. Eltern unter Berücksichtigung gewisser Freibetragsgrenzen grundsätzlich nicht zum Unterhalt herangezogen. Nur wenn das Einkommen eines Elternteils oder eines Kinder jährlich einen Betrag von 100.000 € (je Kind bzw. je Elternteil) übersteigt, sind diese unterhaltspflichtig.
Anspruch auf Grundsicherung haben Personen (auch innerhlab von Einrichtungen), die
- die Altersgrenze erreicht haben oder
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemeindert sind oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderne Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen
Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze gemäß § 41 Abs. 2 SGB XII angeboben.
Es muss Bedürftigkeit vorliegen, d. h. der notwendige Lebensunterhalt darf nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus dem eigenen Einkommen und Vermögen sichergestellt werden können. Zum Einkommen gehören zum Beispiel Renten, Erwerbseinkommen und Unterhaltszahlungen. Zum Vermögen gehören zum Beispiel Grundvermögen, Pkw, Bargeld, Guthaben auf Konten, Rückkaufswerte von Lebens- und Sterbegeldversicherungen. Nicht angerechnet werden Geldbeträge bis zu einem Betrag von 10.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 20.000 Euro bei nicht getrenntlebenden Partnern.
Kein Anspruch besteht, wenn
- das Einkommen von Unterhaltspflichtigen jährlich einen Betrag von 100.000 € übersteigt oder
- die Bedürftigkeit innerhalb der letzten zehn Jahre vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeüfgt worden ist.
Lassen Sie sich daher zu den Fragen der Grundsicherung unverbindlich bei der Gemeinde Bestwig beraten. Die Mitarbeitenden helfen Ihnen gerne weiter.