Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine spezielle Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen, die eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellen. Die Besonderheit dieser Sozialleistung ist, dass Kinder bzw. Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügen Kinder bzw. Eltern jedoch über ein jährliches Gesamt einkommen von über 100.000 Euro, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistung.

Anspruch auf Grundsicherung haben Personen, die

  • ihren Aufenthalt in Deutschland haben
  • welche die Altersgrenze erreicht haben bzw. das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. aus dem gemeinsamen Einkommen und Vermögen mit dem nicht getrenntlebenden Partner bzw. der nicht getrenntlebenden Partnerin bestreiten können.

Zum Einkommen gehören zum Beispiel Renten, Erwerbseinkommen und Unterhaltszahlungen. Zum Vermögen gehören zum Beispiel Haus- und Grundvermögen, Pkw, Bargeld, Guthaben auf Konten, Rückkaufswerte von Lebens- und Sterbegeldversicherungen. Nicht angerechnet werden Geldbeträge bis zu einem Betrag von 5.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 10.000 Euro bei nicht getrenntlebenden Partnern.

Lassen Sie sich daher zu den Fragen der Grundsicherung unverbindlich bei der Gemeinde Bestwig beraten. Die Mitarbeitenden helfen Ihnen gerne weiter.