Gemäß der Gemeindeordnung NRW werden die Bürgerinnen und Bürger in kreisangehörigen Städten und Gemeinden durch den Rat und den Bürgermeister vertreten.
Der Gemeinderat ist nach der Gemeindeordnung grundsätzlich für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig, etwa für die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll.
Vertretung und Repräsentation des Rates obliegen dem Bürgermeister, der dort auch den Vorsitz hat. Der Bürgermeister ist Chef der Gemeindeverwaltung.