Lärmaktionsplan - Runde 4 - der Gemeinde Bestwig;

hier: Öffentliche Beteiligung gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (BImSchG)

Der Rat der Gemeinde Bestwig hat in seiner Sitzung am 17.04.2024 den Entwurf des Lärmaktionsplanes - Runde 4 - der Gemeinde Bestwig beschlossen. Gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfolgt nunmehr die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit.

Hinweis zur Lärmdatenerfassung:

Für die Berechnung der Lärmkarten auf Basis der 34. BImSchV werden vom zuständigen Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) nur die Hauptverkehrsstraßen (HVS) ausgewertet. Zu den HVS zählen nach Definition des § 47 b BImSchG die Autobahnen sowie Bundes- und Landesstraßen. Auf einer HVS muss laut Definition eine Verkehrsbelastung von mindestens 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr vorherrschen, damit sie bei der Lärmkartierung berücksichtigt werden.

Der im Jahr 2019 eröffnete neue Teilabschnitt der A 46 wird - in seiner Funktion als Ortsumgehung von Bestwig - auf Grund fehlender Datenerhebungen noch nicht in den jetzigen Berechnungen berücksichtigt. In dem Planentwurf der Gemeinde Bestwig findet demnach als relevante Lärmquelle ausschließlich die L 743 (ehemals B 7) als Ortsdurchfahrt (für die Ortsteile Nuttlar, Alfert, Borghausen, Bestwig und Velmede) Berücksichtigung.

Durch das LANUV ist die nächste Erfassung von Verkehrsdaten turnusgemäß wieder im Jahr 2025 vorgesehen. Bestandteil dieser Erhebung ist dann auch der neue Abschnitt der A 46 in Bestwig. Die Ergebnisse dienen sodann als Grundlage für die Aufstellung einer aktualisierten Lärmaktionsplanung - Runde 5 - im Jahr 2029.

 

Der Entwurf des jetzigen Lärmaktionsplanes - Runde 4 - der Gemeinde Bestwig liegt in der Zeit vom

 

03.05.2024 bis einschließlich 03.06.2024

 

zu jedermanns Einsicht im Bürger- und Rathaus der Gemeinde Bestwig, Rathausplatz 1, Bau- und Umweltamt während der Öffnungszeiten aus. Darüber hinaus steht der Entwurf auch auf der gemeindlichen Homepage www.bestwig.de zum Download zur Verfügung.

Jeder kann an der weiteren Ausarbeitung und der Überprüfung des Lärmaktionsplanes mitwirken und hierzu bis zum 03.06.2024 Anregungen und Stellungnahmen abgeben. Sie sollen insbesondere elektronisch (friedhelm.koch@bestwig.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg, insbesondere schriftlich, an die Gemeinde Bestwig gesandt oder im Bürger- und Rathaus Bestwig (Bau- und Umweltamt) während der Öffnungszeiten abgegeben werden. Alle Eingaben müssen den Namen und die Adresse des Einwenders eindeutig erkennen lassen. Nur mündlich vorgetragene Argumente (Telefonat) reichen hierzu nicht aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung und dem Datenschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.


 

Sie finden hier den Entwurf des jetzigen Lärmaktionsplanes - Runde 4 im PDF-Format: