Im Bürger- und Rathaus befinden sich zum einen die Einrichtungen der Verwaltung. Zum anderen kann das Gebäude ebenfalls als örtliche Begegnungsstätte genutzt werden.
Die Begegnungsstätte steht grundsätzlich ortsansässigen Bürgern, Vereinen, Verbänden oder anderen gesellschaftlichen Gruppen für Kultur- und Kommunikationszwecke zur Verfügung. Ausgenommen hiervon sind Veranstaltungen zu gewerblichen Zwecken sowie Familienfeiern und sonstige private Anlässe.