Zuständig für Bescheinigungen, wie etwa die Aufenthaltsbescheinigung, die Lebens- oder Meldebescheinigung ist das Bürgerbüro.

Diese sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten und Ihre Anschrift hervorgehen.

Sie werden zur Vorlage bei Behörden (z. B. Lebensbescheinigungen für die Familienkasse, Meldebescheinigungen für Rentenzwecke, ...) oder private Zwecke benötigt.

Die Anträge müssen persönlich gestellt werden.

Wenn dies nicht möglich ist, können Sie eine andere Person mit einer schriftlichen Vollmacht damit betrauen.

Lebensbescheinigungen können allerdings nur persönlich beantragt werden.