Um in einem Gewässer zu angeln und Fische zu fangen, ist in Deutschland grundsätzlich erst einmal ein Angelschein (bzw. Fischereischein) notwendig, sofern es sich nicht um ein privates Gewässer handelt, für das derjenige die Erlaubnis des Besitzers hat.

Eine Voraussetzung für den Angelschein ist die bestandene Fischereiprüfung, die beim Hochsauerlandkreis absolviert werden kann. Die Fischereiprüfung wird auch als Angelprüfung oder Sportfischerprüfung bezeichnet. Erst mit Bestehen der Fischerprüfung kann man einen Fischereischein (Angelschein) beantragen.

Anträge zur Fischereiprüfung sowie Fischereischeine (Angelscheine) können im Bürgerbüro der Gemeinde beantragt werden.

 

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Untere Fischereibehörde