Alle Gemeinden sind nach Landesrecht verpflichtet, eine Hundesteuersatzung zu erlassen. Die Hundesteuer war lange Zeit die einzige Steuer, bei der ein sogenannter "lenkender Charakter" im Vordergrund stand.

Die Hundesteuer soll dafür sorgen, dass die Hundehaltungen nicht überhand nehmen, also die von der Hundehaltung ausgehenden Belästigungen auf einem durch die Öffentlichkeit zu tolerierenden Maß bleiben.

Alle Hunde müssen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Gemeinde angemeldet werden. Wenn der Hund dem Hundehalter durch Geburt von einer ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist, muss die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, erfolgen.

Die An- und Abmeldung eines Hundes erfolgt im Bürgerbüro.

Überweisung der Hundesteuer

Sofern Sie die Hundesteuer weiterhin überweisen möchten, bitte ich Sie, ausschließlich das vollständige Kassenzeichen anzugeben (Beispiele: Grundbesitzabgaben 0100.999999.001, Hundesteuer 0300.999999).

Falls Sie sich Kosten und Zeit ersparen möchten, können Sie Ihre Bankverbindung (IBAN/BIC) schriftlich bekannt geben und die ausgewiesenen Beträge bequem von Ihrem Konto abbuchen lassen.
Einen entsprechenden Vordruck finden Sie weiter unten.

Bankverbindungen

Sparkasse Hochsauerland:
IBAN: DE04 4165 1770 0000 0038 89  
BIC: WELADED1HSL

Volksbank Sauerland eG:
IBAN: DE85 4606 2817 2006 0609 00 
BIC: GENODEM1SMA