Für die Veranstaltung von Märkten ist der Fachbereich Ordnung des Bürgeramtes zuständig.

Dies sind unter anderem:

  • Jahrmärkte (Festsetzung)
  • Spezialmärkte
  • Messen
  • Ausstellungen
  • Volksfeste
  • Musikgenehmigungnen für Veranstaltungen aller Art
  • Straßenmusik (auch Leierkasten, Drehorgel)

Der Genehmigungsantrag kann telefonisch, per Mail, Fax oder persönlich gestellt werden.

WICHTIG! 

Planen Sie eine Groß- oder Bühnenveranstaltung, setzen Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung, da vor der Genehmigung durch die Gemeinde Bestwig noch Genehmigungen und Stellungnahmen anderer Behörden eingeholt werden müssen. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen.