Irgendwann in unserem Leben werden wir alle mit dem Tod eines lieben Angehörigen, Freundes oder Bekannten konfrontiert. Folgende Informationen sollen Ihnen helfen, sich in dieser Situation zurechtzufinden.

Wenn ein Familienangehöriger verstorben ist, bedeutet dies eine Menge bürokratischen Aufwand. Der erste Schritt ist die Anzeige des Todesfalles beim Standesamt des Sterbeortes bis spätestens zum dritten auf den Tod folgenden Werktag. Das Standesamt Bestwig ist also nur für Todesfälle in der Gemeinde Bestwig zuständig.

Für die Beurkundung eines Sterbefalles werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Sterbefallanzeige
  • ärztliche Todesbescheinigung
  • Personenstandsurkunde (auf den Einzelfall bezogen)

Der Tod einer in Bestwig verstorbenen Person wird vom Standesamt Bestwig beurkundet.

Grundlage hierfür ist die Sterbefallanzeige, in der neben den persönlichen Daten des/der Verstorbenen insbesondere Informationen über den genauen Ort und den Zeitpunkt des Sterbefalles enthalten sind.

Der Arzt, der den Tod festgestellt hat, wird in der ärztlichen Todesbescheinigung verbindlich den Sterbeort sowie den Zeitpunkt des Todes vermerken.

Die Hinterbliebenen beauftragen in den meisten Fällen ein Bestattungsunternehmen, welches die Erledigung der Formalitäten übernimmt.

Die erforderlichen Dokumente werden vom Bestatter dem Standesamt vorgelegt und auftragsgemäß auch wieder in Empfang genommen.

Das Standesamt händigt die Urkunden an den Bestatter aus. Er oder sie kümmert sich auch um die Bezahlung der Sterbeurkunden (eine Urkunde kostet 10 Euro, jede weitere Urkunde, die direkt bei der Beurkundung ausgestellt wird, kostet 5 Euro).

Sollte die Beurkundung des Sterbefalls aufgrund fehlender Unterlagen nicht sofort möglich sein, werden entweder eine Genehmigung zur Erdbestattung oder, falls die Bestattung nicht in Bestwig erfolgt oder es sich um eine Feuerbestattung handelt, entsprechende Bescheinigungen ausgestellt. 

Diese sind ebenfalls beim Standesamt erhältlich, ebenso wie ein Internationaler Leichenpass, wenn die Leiche befördert werden muss.