Gemäß den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind die Kommunen verpflichtet, einen „guten ökologischen Zustand“ der Fließgewässer herbeizuführen.
Die Gemeinde Bestwig hat diese gesetzlichen Regelungen bereits seit einigen Jahren und zunächst vordringlich an der Ruhr umgesetzt.
Dabei geht es aber nicht nur allein um das Gewässer und die darin vorkommenden Tiere und Pflanzen. Die weitergehenden Planungen beinhalten bei allen Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung von Gewässerabschnitten möglichst auch andere wichtige Belange. Hierzu gehören z.B. der Hochwasserschutz, Gemeinde- und Dorfentwicklung, Naherholung und selbstverständlich auch der Trinkwasserschutz im Rahmen der Siedlungswasserwirtschaft.

Die Wiederherstellung naturnaher Fluss- und Bachbereiche ist teilweise mit aufwändigen und kostspieligen Bauprojekten verbunden. Umso erfreulicher ist, dass die Gemeinde Bestwig bisher und möglichst auch zukünftig eine Förderung für die aufzubringenden Kosten durch das Land NRW erhält.
Der verbleibende Eigenanteil wird dann darüber hinaus der Gemeinde als sogenannte „Ökopunkte“ gutgeschrieben. Diese dringend benötigten Punkte werden wiederum - anstatt kostenpflichtiger Ausgleichsmaßnahmen - bei der Realisierung anderer baulicher Projekte (z.B. Wohn- und Gewerbegebiete) herangezogen. Insofern ist die Umsetzung der Renaturierungsmaßnahmen für die Gemeinde Bestwig als quasi kostenneutral anzusehen.
Die nachfolgende Zusammenstellung erläutert die bisher durchgeführten sowie auch aktuell anstehenden neuen Projekte.

Bisher umgesetzte Renaturierungsprojekte

Ausblick

Auch zukünftig sind weitere größere und kleine Maßnahmen an den Fließgewässern in der Gemeinde Bestwig notwendig, um den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie gerecht zu werden.

So werden momentan die konkreten Planungen hinsichtlich der naturnahen Umgestaltung des Schlebornbaches in Nuttlar in Angriff genommen. Großes Augenmerk bei allen Projekten liegt weiterhin bei der Berücksichtigung und Verknüpfung städte- und landschaftsbaulicher Aspekte.