Die Gemeinde Bestwig ist innerhalb ihres Gemeindegebietes für die Überwachung des ruhenden Verkehrs und die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit Parkverstößen zuständig.

Die Verkehrsüberwachung leistet dabei einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit.

Straßenverkehrsrechtlich werden alle geparkten Fahrzeuge als ruhender Verkehr bezeichnet.