Das polizeiliche Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister) kann im Bürgerbüro nur persönlich beantragt werden.

Bei der Beantragung ist der Verwendungszweck anzugeben.

Das Führungszeugnis wird je nach Verwendungszweck (für private Zwecke, z. B. um dem neuen Arbeitgeber vorzuweisen, dass man nicht vorbestraft ist oder zur Vorlage bei Behörden, z. B. zur Erlangung einer amtlichen Erlaubnis) entweder an Ihre Privatadresse oder direkt an die Behörde versandt.

Bis zur Vorlage beim Empfänger dauert es in der Regel 2-3 Wochen.

Die Eintragungen im Bundeszentralregister werden nach bestimmten Fristen wieder gelöscht. Die Löschfristen liegen zwischen 5 und 15 Jahren.

 

Online- Antrag:

Hier können Sie das Führungszeugnis Online über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragen.

Link: Führungszeugnis - Online beantragen