Internetseite der Gemeinde Bestwig

Auf der Internetseite der Gemeinde Bestwig findet man Informationen zur Gemeindeverwaltung und zum Leben und Arbeiten in Bestwig. Die Inhalte zum Leben und Arbeiten in Bestwig sind auch für Gäste der Gemeinde interessant.

Durch die Informationen zur Gemeindeverwaltung kann man verschiedene Dinge herausfinden. Zum Beispiel, welche Aufgaben die Gemeindeverwaltung hat, an wen man sich mit seinen Anliegen wenden kann und welche Personen wann und wo erreicht werden können.

Häufig wird auch auf andere Internetseiten, zum Beispiel die über den Tourismus in Bestwig, verlinkt. Dies halten wir für sinnvoll, damit nicht an verschiedenen Stellen Informationen doppelt vorhanden und auch doppelt aktuell zu halten sind.

 

  • Erklärung zur Barrierefreiheit

Im Rahmen der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen am Alltag sollen auch Internetangebote für Menschen mit Beeinträchtigung ohne fremde Hilfe zugänglich sein.  Die Gemeinde Bestwig ist bemüht, ihre Internetseite barrierefrei zugänglich zu machen und so zu gestalten, dass den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen und den betreffenden veröffentlichten harmonisierten Normen (EN 301 549) oder maßgeblichen Teilen der Normen in der jeweils geltenden Fassung Rechnung getragen wird.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite der Gemeinde Bestwig mit ihren Unterkapiteln, nicht jedoch für innerhalb dieser Internetseite verlinkte andere Internetseiten. Sie gilt für die Internetseite der Gemeinde Bestwig in Desktop- und in mobiler Ansicht.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik:

Die Internetseite der Gemeinde Bestwig ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.

Mit der Möglichkeit zur Bedienung der Internetseite über die Tastatur, zur Veränderung von Schriftgrößen und Änderung der Kontrasteinstellung, mit einer Vorlesefunktion, einer klaren Struktur und der besonderen Gestaltung bereitgestellter Inhalte und Dateien erfüllt diese Internetseite einen großen Teil der Anforderungen von Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Eine Übertragung der Inhalte, die nicht lediglich stichpunktartige Informationen oder Verlinkungen auf Dateien und Internetseiten enthalten, in „leichte Sprache“ und / oder „einfache Sprache“ ist nicht vollständig möglich.

Die Beurteilung des Stands der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik beruht auf einer Selbstbewertung der Gemeinde Bestwig unter Hinzuziehung der zugrunde liegenden oben genannten Rechtsvorschriften und Vorgaben sowie darauf basierender Leitfäden (vorrangig BITV-Test Selbstbewertung über das Projekt BIK für Alle (bik-fuer-alle.de ) und das Angebot BITV Test (https://testen.bitv-test.de/ )).

Nicht barrierefreie Inhalte und Begründung:

Der Stand der verwendeten Technik lässt eine lückenlose barrierefreie Gestaltung derzeit (noch) nicht zu. Im Rahmen der Möglichkeiten wird laufend daran gearbeitet, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Beispielsweise werden bei neu einzustellenden PDF-Dateien die Vorgaben der Barrierefreiheit nahezu vollständig erfüllt. Bei alten bereitgestellten Daten, zum Beispiel Amtsblättern, kann die Barrierefreiheit leider aufgrund der zurückliegenden Erstellungszeitpunkte nicht oder nur teilweise erfüllt werden. Gerne möchten wir auch nicht unmittelbar abrufbare Inhalte für alle zugänglich machen und stellen daher bei Bedarf gerne eine andere Möglichkeit bereit. Sollte nicht jeder Punkt der Internetseite über die Tastaturfunktionen zu erreichen oder die Funktion für einen Screenreader oder weitere Hilfsmittel mitunter nicht annehmbar sein, so sind wir für Hinweise dankbar und arbeiten an einer Behebung. Der Start des Echtbetriebs dieser Neuauflage der Internetseite bringt möglicherweise zu Beginn einige notwendige Korrekturen mit sich, an deren Behebung aber umgehend nach Bekanntwerden gearbeitet wird.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:

Diese Erklärung wurde am 02.01.2022 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 18.04.2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben:


Gerne nehmen wir Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit entgegen.

Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular oder natürlich einen von Ihnen bevorzugten anderen Weg. So können Sie uns auch etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Ihre Ansprechpersonen für die Internetseite der Gemeinde Bestwig:

Kevin Hillebrand, Gemeinde Bestwig, Rathausplatz 1
Telefon: 02904 / 987 110

oder per E-Mail an gemeinde@bestwig.de

Überwachungsstelle und Ombudsstelle (Durchsetzungsverfahren):

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen. Die Kontaktaufnahme ist hier möglich:

ueberwachungsstelle-nrw(at)it.nrw.de

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sie können die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik anrufen, wenn Sie der Meinung sind, auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite der Gemeinde Bestwig keine zufriedenstellenden Antworten erhalten zu haben. Diese versucht unter Einbeziehung aller Beteiligten, die Hindernisse und Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Die Ombudsstelle ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und hat die folgenden Kontaktdaten:

0211 / 855 3451 oder ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de