Der Fachbereich Ordnung des Bürgeramtes gibt eine Beratung in Obdachlosenangelegenheiten, insbesondere bei drohendem Verlust der Wohnung und stellt bei drohender bzw. eingetretener Obdachlosigkeit eine Unterkunft in einem gemeindlichen Wohnheim zur Verfügung.

In Nordrhein-Westfalen erfolgt dies gemäß Ordnungsbehördengesetz (OBG).