Der Kämmerer ist der Leiter der Finanzverwaltung, der neben dem Bürgermeister für die finanziellen Angelegenheiten einer Kommune verantwortlich ist. Ihm ist die Finanzbuchhaltung (Kämmerei), der Zahlungsverkehr („Gemeindekasse“) und das Steueramt (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer) unterstellt.
Der Kämmerer stellt unter anderem den Haushaltsplan und den Jahresabschluss auf. Der Bereich Zahlungsverkehr - Gemeindekasse ist als Begriff geläufiger - ist u. a. für die Einziehung von kommunalen Steuern, Abgaben, Beiträgen und Gebühren zuständig.