Zum Nachweis des Personenstandes und der Namensführung kann Ihnen das Standesamt Bestwig Personenstandsurkunden ausstellen. Zu beachten ist dabei aber, dass Personenstandsurkunden nur von dem Standesamt ausgestellt werden können, welches den Personenstandseintrag erstellt hat, also am Ort des Ereignisses. Folgende Urkunden werden ausgestellt:

  • Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde enthält den Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, Angaben zu den Eltern und zum ausstellenden Standesamt.

  • Eheurkunde

Die Eheurkunde enthält die Namen, die Geburtsdaten, die Geburtsorte der Ehegatten, die Namensführung nach der Eheschließung und Angaben zum ausstellenden Standesamt.

  • Lebenspartnerschaftsurkunde

Die Lebenspartnerschaftsurkunde wurde bei der Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft ausgestellt. Sie enthält die gleichen Angaben wie die Eheurkunde (s.o.)

  • Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde beinhaltet Namen, Geburtsdaten, Sterbedaten und Familienstand von der verstorbenen Person.

  • Beglaubigte Ablichtungen aus dem Personenstandsregister

Aus bestehenden Registern (Ehe-, Geburts,- Lebenspartnerschafts- und Sterberegister) können Ablichtungen erstellt werden. Ablichtungen aus dem Geburtsregister werden z.B. für die Anmeldung zur Eheschließung benötigt.

Nachträgliche Ausstellung von Urkunden, also nicht bei der Beurkundung einer Geburt oder eines Sterbefalls, kann während der Öffnungszeit beim Standesamt Bestwig sofort erfolgen. Berechtigt sind die Personen, die in dem Eintrag aufgeführt sind oder deren Vorfahren oder Abkömmlinge in gerader Linie unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses. Ebenfalls berechtigt sind Geschwister, wenn sie einen geeigneten Nachweis der Verwandtschaft vorlegen (z.B. Geburtsurkunde).

Ist eine persönliche Vorsprache nicht möglich, kann die Urkunde schriftlich unter Beifügung einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beim Standesamt Bestwig angefordert werden:

Standesamt Bestwig, Rathusplatz 1, 59909 Bestwig

Da die Urkunde jedoch nur gegen Vorkasse übersandt wird, fügen Sie Ihrer Anforderung 10 Euro (bitte nur Geldscheine, keine Münzen !!) oder einen Verrechnungsscheck bei. Die Urkunden können auch per Nachnahme übersandt werden. Dann werden zu den Urkundengebühren Nachnahmegebühren von 4,40 Euro fällig.

Wir empfehlen, die Urkunden direkt beim Standesamt Bestwig anzufordern. Professionelle Urkundenbeschaffer, z.B. über das Internet, fordern eine hohe Bearbeitungsgebühr, die u.U. die tatsächliche Verwaltungsgebühr um ein Vielfaches übersteigt.

Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass

Gebühren
Die Gebühren sind in der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 5b - Personenstandswesen festgelegt:

- Personenstandsurkunden 10 Euro

- Auskunft oder Einsicht in ein Personenstandsregister 6 Euro

- Bei gleichzeitiger Ausfertigung einer Urkunde für die gleiche Person fällt für jede weitere Urkunde nur der halbe Betrag an.


Beispiel: 2 Geburtsurkunden kosten 15 €,
                3 Geburtsurkunden 20 Euro.