Die Gemeinde Bestwig nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten ernst und möchte Sie informieren, wie wir mit den uns anvertrauten Daten umgehen.

1) Zweck der Datenerhebung

Um freie Stellen besetzen zu können, führt die Gemeinde Bestwig Auswahlverfahren durch. Die übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Bewerberauswahl verarbeitet, ggf. weitergeleitet und genutzt.

2) Art und Quelle der Datenerhebung

Wir verarbeiten die Daten, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung zur Verfügung stellen. Um mit Ihnen in Kontakt treten zu können, sind zwingend zumindest

  • Vorname
  • Nachname
  • Geschlecht
  • Kontaktdaten

anzugeben.

Um eine sachgerechte Bewerberauswahl treffen zu können, müssen wir uns außerdem ein Bild über Ihre Eignung, Befähigung und fachliche Leistung machen. Hierzu sind weitere Angaben (z.B. zu Schul- und Berufsabschlüssen) erforderlich und Nachweise einzureichen.

Sofern Sie die Rechte Schwerbehinderter nutzen möchten, müssen Sie hierzu ebenfalls Nachweise vorlegen. Daneben nutzen wir ggfls. Informationen, die im Laufe des Bewerbungsverfahrens entstehen, zum Beispiel Notizen aus dem Vorstellungsgespräch oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Bei internen Bewerber/innen wird zudem die Personalakte herangezogen. Bei externen Bewerber/innen wird die Personalakte nur dann angefordert, wenn Sie uns hierfür im Laufe des Verfahrens eine gesonderte Einwilligung erteilen.

3) Zustimmung der Verarbeitung Ihrer Daten

Bereits durch das Übersenden Ihrer Bewerbungsunterlagen stimmen Sie vorab der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Eine nachträgliche Genehmigung wird von Ihnen nicht per E-Mail oder per Brief eingeholt, da hierfür bereits die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten notwendig ist.

4) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Nach § 18 Landesdatenschutzgesetz NRW in Verbindung mit § 83 Landesbeamtengesetz NRW (LBG NRW) bzw. § 3 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) dürfen Daten verarbeitet werden, soweit dies für die Begründung oder Durchführung eines Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses oder zur Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen erforderlich ist.

5) Weitergabe der Daten

Ihre Daten werden den am Auswahlverfahren beteiligten Mitarbeiter/innen der Gemeinde Bestwig zugänglich gemacht. Dazu gehören die Mitarbeiter/innen der Abteilung Personalservice und des ausschreibenden Fachbereiches, die Gleichstellungsstelle, der Personalrat sowie der Schwerbehindertenvertretung. Etwaige weitere Mitglieder der Vorstellungskommission (Bürgermeister, Fachbereichsleiter, Sachkundige) erhalten ebenfalls eine Kopie der Unterlagen.

6) Speicherdauer und Löschfristen

Die Daten werden sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht. Mit Ihrem Einverständnis können Ihre Daten auch in weitere Ausschreibungsverfahren bzw. einen Bewerberpool übernommen werden. Folgt auf eine Bewerbung eine Einstellung / Versetzung, werden Ihre Daten zur Durchführung des Beschäftigungs-/Dienstverhältnisses in die Personalakte übernommen.

Sie können Ihre Bewerbung jederzeit zurückziehen. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass zur Abwehr möglicher Ansprüche die Daten während des laufenden Bewerbungsverfahrens nicht gelöscht werden.

7) Betroffenenrechte

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berechtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 Datenschutz-Grundverordnung und die Vorschriften des Datenschutzgesetzes NRW.

Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter hier.

 

Beschwerden über das Vorgehen der Gemeinde Bestwig in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie bitte an die

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf E-Mail: poststelle@ldi.NRW.de Tel: 02 11 38 42 40

 

8) Name und Anschrift der für die Verarbeitung Verantwortlichen

Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter:

Verantwortliche Stelle ist:

Gemeinde Bestwig

Der Bürgermeister
Rathausplatz 1

D-59909 Bestwig

Tel.: ++49 2904 987 0
Fax: ++49 2904 987 274

E-Mail: gemeinde(at)bestwig.de

 

 

Bei Fragen zum Datenschutz, wenden Sie sich bitte an:

Datenschutzbeauftragte der Gemeinde Bestwig

Anne Gehling
Steinstraße 27

59872 Meschede

Telefon: 0291 / 941533

E-Mail: Anne.Gehling@hochsauerlandkreis.de

 

Darüber hinaus steht Ihnen auch die Landesbeauftragte für den Datenschutz als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW

Frau Bettina Gayk
Kavalleriestrasse 2-4

40102 Düsseldorf

Telefon : (0211) 38 42 40
Fax : (0211) 38 42 410

Informationen rund um das Thema „Datenschutz“ finden Sie unter anderem im Internetangebot der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in Nordrhein-Westfalen, dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen. www.ldi.nrw.de