8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig

(Ausweisung Windvorrangflächen mit Ausschlusswirkung an anderer Stelle)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Gemeinde Bestwig hat am 29. März 2023 den Plan zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig zur Ausweisung von Windvorrangflächen mit Ausschlusswirkung für Windenergieanlagen an anderer Stelle gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB als Vorentwurf beschlossen. Der Gemeindeentwicklungsausschuss des Rates der Gemeinde Bestwig hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2023 die Begründung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig inkl. Anhang (Potenzialflächenanalyse, Verfahrensplan, Artenschutzfachbeitrag) als Vorentwurf beschlossen.

Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage dieses Vorentwurfes zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung von (weiteren) Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Bestwig mit der Folge der Ausschlusswirkung für Windenergieanlagen an anderer Stelle gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB.

Der Planungsraum erstreckt sich auf die gesamte Fläche des Gemeindegebietes Bestwig.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Veranstaltung mit Bürgeranhörung und Information am 15. Juni 2023, 18.00 Uhr im Bürger- und Rathaus durchgeführt.

Außerdem liegt der Vorentwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom Dienstag, dem 30. Mai 2023 bis einschließlich Freitag, dem 30. Juni 2023 bei der Gemeindeverwaltung Bestwig, Bürger- und Rathaus Bestwig, Rathausplatz 1, 59909 Bestwig, Bau- und Umweltamt, 2. Obergeschoss (Flur), zu den Dienstzeiten (vormittags: Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr, Freitag von 8.30 Uhr - 13.00 Uhr, nachmittags: Montag, Dienstag und Mittwoch von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Die (ausgelegten) Planunterlagen können zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Bestwig (www.bestwig.de) unter der Rubrik „Wohnen & Bauen“, Unterpunkt „Bauleitpläne im Verfahren“ (für den Zeitraum der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung) eingesehen werden.

Zum Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig können während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Anregungen (Stellungnahmen) bei der Gemeindeverwaltung Bestwig (z.B. schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail) vorgebracht werden.