8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig

(Ausweisung Windvorrangflächen mit Ausschlusswirkung an anderer Stelle)

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Rat der Gemeinde Bestwig hat in seiner öffentlichen Sitzung am 6. September 2023 den Plan zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig (zur Ausweisung von Windvorrangflächen mit Ausschlusswirkung für Windenergie-anlagen an anderer Stelle gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) als Entwurf beschlos-sen.

Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung (Internetveröffentlichung, öffentliche Auslegung) nach § 3 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Ziel dieser Bauleitplanung:

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung von (weiteren) Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Bestwig mit der Folge der Ausschlusswirkung für Windenergieanlagen an anderer Stelle gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Ziel der Gemeinde Bestwig ist es somit weiterhin, durch die Ausweisung von Konzentrationszonen gemäß § 35 Abs. 3 BauGB künftige Windkraftanlagen auf diese Zonen zu konzentrieren und den übrigen Außenbereich der Gemeinde von derartigen Bauwerken freizuhalten. Gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB stehen öffentliche Belange einem Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB in der Regel auch dann entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist.

Der Planungsraum erstreckt sich auf die gesamte Fläche des Gemeindegebietes Bestwig.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 13. Oktober 2023 bis zum 13. November 2023.

Außerdem liegt der Entwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig mit der Begründung inkl. Umweltbericht, FFH-Vorprüfung, Artenschutzfachbeitrag, Bekanntmachung und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 13. Oktober 2023 bis zum 13. November 2023 bei der Gemeindeverwaltung Bestwig, Bürger- und Rathaus Bestwig, Rathausplatz 1, 59909 Bestwig, Bau- und Umweltamt, 2. Obergeschoss (Flur), zu den Dienstzeiten (vormittags: Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr, Freitag von 8.30 Uhr - 13.00 Uhr, nachmittags: Montag, Dienstag und Mittwoch von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Details zur Öffentlichkeitsbeteiligung entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung (siehe Downloads).

Zum Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig können während der Öffentlichkeitsbeteiligung Anregungen (Stellungnahmen) bei der Gemeindeverwaltung Bestwig (z.B. schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail) vorgebracht werden.

Downloads zu diesem Bauleitplanverfahren: