Sie möchten in Bestwig bauen?

Gerne stehen unsere Mitarbeiter für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Sie können Ihnen die wichtigsten Auskünfte aus dem Baurecht geben, die Sie für Ihr Vorhaben benötigen.

 

Baugenehmigung oder Genehmigungsfreistellung?

Zunächst ist zu klären, ob für Ihre Baumaßnahme eine Baugenehmigung erforderlich ist oder aber die Voraussetzungen für eine Genehmigungsfreistellung vorliegen.

Baugenehmigung

Für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen ist grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich. Wichtig ist dabei, dass die Gemeinde Bestwig nicht selbst Baugenehmigungsbehörde ist.

Diese Aufgaben übernimmt für die Gemeinde Bestwig der Landrat des Hochsauerlandkreises.

Sämtliche Bauanträge sind dort einzureichen und werden von dort bearbeitet. Der Hochsauerlandkreis stellt Ihnen zu diesem Zweck Antragsformulare auf elektronischem Weg zur Verfügung.

Zuständigkeit:

Hochsauerlandkreis
-Untere Bauaufsichtsbehörde-
Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon
Telefon: 0291 94-0
E-Mail: post(at)hochsauerlandkreis.de

Genehmigungfreistellung

Bestimmte Vorhaben sind genehmigungsfrei. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes können Sie evtl. das sog. Genehmigungsfreistellungsverfahren wählen.

Unter die Genehmigungsfreistellung fallen:

  • Wohngebäude
  • die zu den Wohngebäuden gehörenden Nebengebäude/Nebenanlagen
  • die den Wohngebäuden dienenden Garagen und überdachte Stellplätze

Folgende Voraussetzungen für das Freistellungsverfahren müssen erfüllt sein:

  • Die Festsetzungen des Bebauungsplanes müssen eingehalten werden.
  • Die Erschließung muss gesichert sein.
  • Die Gemeinde erklärt nicht innerhalb von einem Monat nach Eingang der Bauvorlagen, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
  • Das Vorhaben muss allen anderen öffentlichen Vorschriften entsprechen, insbesondere der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NW).