Wenn Sie als Gewerbetreibende / Gewerbetreibender

  • Ihren Betrieb innerhalb von der Gemeinde Bestwig verlegen,
  • den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln oder
  • den Gegenstand auf Waren und Dienstleistungen ausdehnen, die nach der ursprünglich angemeldeten Tätigkeit nicht geschäftsüblich sind,

müssen dies gleichzeitig der zuständigen Behörde (hier: Gewerbemeldestelle der Gemeinde Bestwig) anzeigen.

Über den Empfang Ihrer Gewerbeanzeige erhalten Sie jeweils eine schriftliche Bestätigung.