Wenn Sie als Gewerbetreibende / Gewerbetreibender
- Ihren Betrieb innerhalb von der Gemeinde Bestwig verlegen,
- den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln oder
- den Gegenstand auf Waren und Dienstleistungen ausdehnen, die nach der ursprünglich angemeldeten Tätigkeit nicht geschäftsüblich sind,
müssen dies gleichzeitig der zuständigen Behörde (hier: Gewerbemeldestelle der Gemeinde Bestwig) anzeigen.
Über den Empfang Ihrer Gewerbeanzeige erhalten Sie jeweils eine schriftliche Bestätigung.