Ab dem 16. Lebensjahr besteht Personalausweispflicht, der Personalausweis kann bereits ab Geburt beantragt werden.

Dies gilt nicht, wenn Sie bereits im Besitz eines Reisepasses sind.

Wegen der notwendigen Unterschrift und der Fingerabdrücke muss der Ausweis persönlich beantragt werden (Unterschrift ab dem 6. Lebensjahr, Fingerabdrücke ab dem 10. Lebensjahr).

Bei Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich (Zustimmungserklärung siehe Online-Portal). Bei Antragstellung muss ein gesetzlicher Vertreter anwesend sein.

Der Personalausweis ist 10 Jahre gültig (bei Personen unter 24 Jahre 6 Jahre). Personalausweise können nicht verlängert werden.

Die Fertigstellung der Personalausweise durch die Bundesdruckerei in Berlin dauert ca. 3 Wochen.

 

Gebühren

Die Höhe der entsprechenden Gebühren können Sie im Bürgerbüro erfahren.

 

Weitere Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de.