Gemäß § 8a Abs. 1 KAG NRW hat jede Gemeinde ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben.

Das Konzept beinhaltet die voraussichtlich geplanten beitragsfreien Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie die beabsichtigten beitragspflichtigen Straßensanierungsmaßnahmen gemäß KAG NRW der nächsten 5 Jahre. Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidungen über eine Straßenausbaumaßnahme.

Die Veröffentlichung des Konzeptes soll für mehr Transparenz sorgen und die betroffenen Anlieger bzw. Grundstückseigentümer frühzeitig über anstehende Baumaßnahmen informieren.

Gleichzeitig ist es eine Voraussetzung, um Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen zu können. Hierdurch werden Straßenausbaubeiträge, die von den Beitragspflichtigen zu erheben sind, zur Hälfte vom Land Nordrhein-Westfalen durch Gewährung von Zuweisungen an die Gemeinden übernommen.

Das Straßen- und Wegekonzept soll in erster Linie helfen, die finanzielle Belastung durch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Betroffenen planbar zu machen und somit zu mildern. Darüber hinaus können sich alle Anlieger anhand des Konzeptes auf die leider immer mit einer Baumaßnahme verbundenen Einschränkungen (Erreichbarkeit der Grundstücke, befristeter Wegfall von Stellplätzen, etc.) einstellen.

Der Gemeindeentwicklungsausschuss als Fachausschuss des Rates der Gemeinde Bestwig hat in seiner Sitzung am 17.05.2023 das „Straßen- und Wegekonzeptes der Gemeinde Bestwig 2023“ gemäß § 8a KAG“ beschlossen.

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