Gefährliche Bodenschätze - Kampfmittel aus den Weltkriegen

Sie sind noch immer gefährlich: Die Bomben und andere Munitionsteile aus den beiden Weltkriegen.

Sie können explodieren, Brände verursachen oder auch giftige Stoffe freisetzen. In aller Regel nimmt die von Kampfmitteln ausgehende Gefahr im Laufe der Jahre zu.

Das Bürgeramt der Gemeinde Bestwig ist zuständig für den Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen.

Dabei wird sie durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe (KBD-WL) mit seiner Fachkenntnis und seiner Spezialausstattung unterstützt. Er sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel.

 

Falls Sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel (Bomben, Granaten, Munition und Munitionsteile) handeln könnte, sind folgende Verhaltensregeln in jedem Fall zu beachten:

  • Kampfmittel dürfen nicht berührt werden. Wurden sie versehentlich mit der Hand aufgenommen, so sind sie vorsichtig abzulegen. Wurde das Kampfmittel durch eine Baumaschine erfasst oder auf ein Fahrzeug verladen, so ist es in der jeweiligen Lage zu belassen und die Maschine abzustellen.
  • Erschütterungen sind zu vermeiden, Arbeiten am Fundort sind sofort einzustellen.
  • Unbefugte müssen vom Fundort ferngehalten und entsprechend gewarnt werden, die Fundstelle sollte gekennzeichnet bzw. markiert werden.
  • Der Kampfmittelfund ist unverzüglich dem Bürgeramt der Gemeinde Bestwig oder der Polizei (Notruf 110) anzuzeigen.

 

Für die Überprüfung von Bauflächen oder Baugruben auf Kampfmittel wenden Sie sich an das Bau- und Umweltamt der Gemeinde Bestwig.