Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
Diesen Zuschuss gibt es als:

  1. Mietzuschuss: für den/die Mieter*in einer Wohnung/Bewohner einer Wohnung
  2. Lastenzuschuss: für den/die Eigentümer*in eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung

Ob Sie und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von den folgenden Faktoren ab:

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • der Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Im Bürgeramt erhalten Sie alle notwendigen Antragsformulare in gedruckter Form, die Sie dort ausgefüllt wieder abgeben können. Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.

Benötigte Unterlagen

  • Grundantrag auf Miet- oder Lastenzuschuss
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (z.B. Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid)
  • Bescheinigung des Vermieters oder Kopie des Mietvertrages bzw. Übersicht Belastung bei Lastenzuschuss