Auf Antrag werden die notwendigen Fahrkosten von Schülerinnen und Schülern zur nächstgelegenen Schule übernommen.

Schülerfahrkosten werden in der Regel für ein Schuljahr bewilligt.

Im Hauptamt und Finanzverwaltung können Sie sich über Schülerfahrkarten für die Schüler/innen von Grundschulen und weiterführenden Schulen, Schulbusse und Erstattung von Schülerfahrkosten informieren.

 

 

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Regelungen des Ministeriums für Schule Jugend und Kultur in der Schülerfahrkostenverordnung –SchfkVO – (BASS 11-04 Nr.3.1)