Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.

In der Gemeinde Bestwig ist für eine kostenlose Abholung von Alt-Elektrogeräten eine vorherige Anmeldung im Bürgerbüro unbedingt erforderlich. Hierfür stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Öffnungszeiten gern persönlich zur Verfügung.

Selbstverständlich können Sie die Anmeldung auch fernmündlich unter den Rufnummern 02904/987-144, -145 und -210 sowie per E-Mail ( buergerbuero@bestwig.de) erledigen.

Darüber hinaus sind Anmeldekarten für die Abholung von Elektroschrott im Bürgerbüro und den örtlichen Kreditinstituten erhältlich.

Kleine Elektrogeräte können an Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück. Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).