Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, die Verwirklichung des Verfassungsgebots (GG Artikel 3, Absatz 2) der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Rahmen der kommunalen Zuständigkeit zu fördern. Die Gleichstellungsbeauftragte hat sowohl verwaltungsinterne wie verwaltungsexterne Aufgaben.

Der Aufgabenbereich erstreckt sich zum einen auf die Überprüfung des Verwaltungshandelns im Hinblick auf die Gleichstellung von Frau und Mann innerhalb der Gemeindeverwaltung und zum anderen auf die Durchführung bzw. Anregung von Maßnahmen außerhalb der Verwaltung, die geeignet erscheinen, bestehenden Defiziten und Diskriminierungen entgegenzuwirken. Besondere Schwierigkeiten und Anforderungen der Gleichstellungsarbeit ergeben sich aus der Breite und Tiefe des Aufgabengebietes.

„Gleichstellungsfragen“ sind kein eindeutig abgegrenztes Arbeitsgebiet. Neben frauenpolitischen Themen im engeren Sinne (z.B. Frauenförderplan, Gewalt gegen Frauen, Situation bestimmter Frauengruppen wie Hausfrauen, Mütter, Alleinerziehende usw.) gehört zum potentiellen Arbeitsfeld alles, was Frauen in anderer Weise oder in stärkerem Maße betrifft als Männer. Es geht um die spezifische Betroffenheit von Frauen und die Frage, ob darin eine Benachteiligung liegt, die Handlungsbedarf auslöst. Die Gleichstellungsbeauftragte gibt darüber hinaus Hilfestellung für Ratsuchende in enger Zusammenarbeit mit Verwaltungsstellen und anderen Beratungsstellen.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für viele Frauen, aber zunehmend auch für Männer ein wichtiges Thema.

Die Gleichstellungsbeauftragte kooperiert dazu u.a. im Netzwerk W für den beruflichen Wiedereinstieg im Hochsauerlandkreis.

Zur Verbesserung der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt bietet die Gleichstellungsbeauftragte darüber hinaus in Kooperation mit den Gleichstellungsbeauftragten der Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis, den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit und des Jobcenters sowie weiteren Institutionen.

Sie suchen ein Betreuungsangebot in einer Kindertageseinrichtung für Ihr Kind? Der KiTa-Finder NRW hilft Ihnen dabei. Das kostenlose Online-Angebot bietet Ihnen mit wenigen Klicks Informationen zu den Kindertageseinrichtungen in Ihrer Nähe und insgesamt über 10.000 Kitas in Nordrhein-Westfalen.

Sie suchen einen Platz in der Kindertagespflege?

Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Jugendämtern oder den Fachberatungs- und Vermittlungsstellen für die Kindertagespflege.

Die Gleichstellungsbeauftragte kann Ihnen helfen und Sie informieren, wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt oder sexueller Belästigung sind oder sich eine Person, die Ihnen nahe steht, in einer Notlage befindet.

Sie können sich auch an die Frauenberatungsstellen in Arnsberg  oder in Meschede wenden. Eine Möglichkeit der Zuflucht gibt es im Frauenhaus in Arnsberg.

Die Gleichstellungsbeauftragte koordiniert außerdem den Regionalen Aktionskreis gegen Häusliche Gewalt, in dem viele verschiedene Institutionen sich mit unterschiedlichen Problemstellungen häuslicher Gewalt auseinandersetzen.

Weitere Informationen:

 

 

 

Für die Vermittlung von Tagesmüttern im Bereich Bestwig und Meschede wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:

kfd-Tagesmütter Meschede e.V.
Emhildisstraße 9
59872 Meschede
Tel. 0291/52 233, Mobil 0170/35 84 589
E-Mail: kontakt(at)tagesmuetter-meschede.de

Das Angebot dieser Broschüre richtet sich an alle Frauen, die Unterstützung suchen weil sie sich momentan in einer schwierigen Lebenssituation befinden, oder weil sie Informationen zu einer speziellen Frage suchen. Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle „Frauenzimmer“ sind Fachfrauen aus den Bereichen Psychologie, Sozialpädagogik und Verwaltung.
Die Broschüre erhalten Sie bei der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Bestwig.

Frauenberatungsstelle
Kolpingstr. 18
59872 Meschede
Tel.: 0291/52171

Website:  https://www.frauenberatung-hsk.de/start.html