Reisepässe sind grundsätzlich für Reisen in alle Länder außerhalb der EU erforderlich.

Eine persönliche Vorsprache ist unbedingt erforderlich, da die Unterschrift und die Abgabe des Fingerabdrucks (Fingerscan) bei Antragstellung im Bürgerbüro zu leisten ist.

Bei der Antragstellung eines Reisepasses für Kinder unter 18 Jahren sind die Unterschriften der Erziehungsberechtigten vorzulegen (Zustimmungserklärung siehe Online-Portal).

Der Reisepass ist 10 Jahre gültig (bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre). Reisepässe können nicht verlängert werden.

 

Gebühren

Die Höhe der entsprechenden Gebühren können Sie im Bürgerbüro erfahren.

Bearbeitungsfristen:

Die Bearbeitungsfristen des e-Passes richten sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei, ca. 8 - 10 Wochen, bitte beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig vor Beginn Ihrer Reise.
Sollte ein Reisepass dringend / eher benötigt werden, kann dieser gegen eine höhere Gebühr im Expressverfahren geliefert werden. Bitte informieren Sie sich über einen „Express-Reisepass“ und seine Lieferzeiten beim Bürgerbüro der Gemeinde Bestwig.