Hilfsbedürftige Asylbewerber, Geduldete und Ausländer, die zur vollziehbaren Ausreise verpflichtet sind, können finanzielle und materielle Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch nehmen.

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten asylsuchende Personen sowie Menschen, deren Asylbegehren abgelehnt bzw. die noch im Verfahren sind, jedoch weiterhin geduldet werden.

Die Leistungen werden für die Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheit- und Körperpflege gewährt. Des Weiteren sind bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen, die zur Behandlung erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen vorgesehen.