Seniorenresidenz Auf der Burg: Bürgerinfo zur Bauleitplanung

Rathaus Bestwig

Die geplante Seniorenresidenz Auf der Burg in Borghausen steht im Mittelpunkt einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Gemeinde Bestwig: Neben der einmonatigen Offenlegung der Planungen im Rathaus findet zur Bauleitplanung auch eine Bürgerinformation am Mittwoch, 13. März, um 18 Uhr im großen Bürgersaal des Bürger- und Rathauses statt. Denn: Um die Einrichtung baurechtlich zu ermöglichen, sind die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 143 der Gemeinde Bestwig „Seniorenresidenz Auf der Burg“ erforderlich.

Ziel der Bauleitplanung ist die Errichtung einer Seniorenwohn- / Pflegeeinrichtung in Bestwig-Borghausen. Die Vorentwürfe werden in der Bürgerinformation am Mittwoch, 13. März, um 18 Uhr vorgestellt. In diesem Rahmen besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Alle Interessierten sind dazu herzlich eingeladen. Die erforderlichen Planunterlagen werden bei der Veranstaltung ausgehängt und können dort eingesehen werden. 

Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Projektvorstellung erfolgt. Vielmehr werden entsprechend der laut Bundesgesetzbuch vorgeschriebenen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die angestrebten Flächennutzungsplan-Darstellungen sowie Bebauungsplan-Festsetzungen vorgestellt und erörtert.

Außerdem liegen die Vorentwürfe zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 143 der Gemeinde Bestwig „Seniorenresidenz Auf der Burg“ von Dienstag, 5. März, bis einschließlich Freitag, 5. April, bei der Gemeindeverwaltung Bestwig, Bürger- und Rathaus Bestwig, Rathausplatz 1, 59909 Bestwig, Bau- und Umweltamt, 2. Obergeschoss (Flur) zu den Rathausöffnungszeiten zur Einsicht für alle Interessierten aus. 

Die ausgelegten Planunterlagen können zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Bestwig unter https://bestwig.de/wohnen-bauen/bauen-wohnen/bauleitplaene-im-verfahren   eingesehen werden. Zu beiden Vorentwürfen können Anregungen und Stellungnahmen bis Freitag, 5. April, bei der Gemeindeverwaltung Bestwig (z.B. schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail) eingereicht werden.