Gemeinde Bestwig verschickt Bescheide für Grundbesitzabgaben

Taschenrechner auf einem Haufen Geld

Die Grundbesitzabgabenbescheide erreichen in der Gemeinde Bestwig voraussichtlich Ende Januar bzw. Anfang Februar ihre Empfängerinnen und Empfänger. Mit Blick auf den Cyber-Angriff auf die Südwestfalen-IT bittet die Gemeinde Bestwig die Bürgerinnen und Bürger, ihre Bescheide genau zu prüfen.

Denn nach wie vor haben einige Programme und Schnittstellen, die für die Erstellung der Bescheide benötigt werden, nicht ihre volle Funktionalität. Deshalb kann nicht ausgeschlossen werden, dass – trotz sorgfältiger Prüfung – einige Bescheide nicht korrekt sind. Das betrifft vor allem den Bereich der Abfallgebühren: Hier sollten die Empfängerinnen und Empfänger vor allem prüfen, ob die Personenzahl ihres Haushaltes richtig vermerkt ist. Bei eventuellen Rückfragen oder Unstimmigkeiten empfiehlt die Gemeindeverwaltung, möglichst per E-Mail oder Telefon Kontakt aufzunehmen. Die Namen der jeweiligen Ansprechpartnerinnen und -partner sind direkt im Grundbesitzabgabenbescheid zu finden.

Zudem gibt die Gemeindeverwaltung schon im Vorfeld wichtige Hinweise zu Fragen, die rund um die Bescheide häufig gestellt werden. Als unkompliziertes Verfahren zur Zahlung der Abgaben empfiehlt die Gemeinde Bestwig das SEPA-Lastschriftmandat. Wichtig dabei: Ein SEPA-Lastschriftmandat gilt immer nur für ein Kassenzeichen. Wenn z.B. ein Grundstück den Eigentümer wechselt oder ein Eigentümer ein weiteres Grundstück erwirbt, ändert sich auch das Kassenzeichen. Dann gilt: Für ein neues oder geändertes Kassenzeichen ist ein früher erteiltes SEPA-Lastschriftmandat nicht gültig. In diesem Fall muss ein neues Mandat angelegt werden.

Ob für eine fällige Abgabe ein Lastschriftmandat bereits erteilt wurde, können die Empfängerinnen und Empfänger problemlos selbst feststellen: Im Bescheid befindet sich ein entsprechender Hinweis - direkt über der Tabelle „Fälligkeitstermine im Veranlagungsjahr“. Wichtig: Zum Abbuchungstermin muss das jeweilige Konto ausreichend gedeckt sein. Wenn Lastschriften nicht eingelöst werden können, führt das automatisch zu einer Löschung des SEPA-Lastschriftmandates – in der Folge werden fällige Beträge nicht mehr automatisch abgebucht. Außerdem entstehen in einem solchen Fall Rücklastschriftgebühren.

Wer der Gemeindeverwaltung Bestwig ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen möchte, findet den entsprechenden Vordruck auf der Homepage der Gemeinde Bestwig unter www.bestwig.de - und zwar im Bereich „Politik, Verwaltung & Bürgerservice“ unter der Rubrik „Finanzen und Steuern“ und „Steuern und Abgaben“.

Neben dem SEPA-Lastschriftmandat besteht natürlich auch die Möglichkeit, Grundbesitzabgaben zu überweisen. Wichtig: In diesem Fall muss als Verwendungszweck das Kassenzeichen aus dem Bescheid angegeben werden, um die Zahlung zuordnen zu können.