Windkraft: Gemeinde Bestwig will eigene Planungen in künftigen Regionalplan einbringen

Windkraftanlagen

Die Steuerung des Windkraft-Ausbaus ist für Rat und Verwaltung in der Gemeinde Bestwig seit Jahren ein Thema - das nun um eine weitere Wendung reicher ist. Auf Basis der Untersuchungen und Beteiligungsverfahren, die bislang für die Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes durchgeführt worden sind, und in Ergänzung zu den Planungen für eine Regionalplan-Änderung könnte es künftig durch den Gemeinderat so genannte „Positivplanungen“ geben.

Das haben die Mitglieder des Gemeinderates einstimmig beschlossen. Diese „Positivplanungen“ – also Bereiche, welche die Gemeinde Bestwig im Rahmen ihrer Bauleitplanung selbst ausweist – sollen über die Flächen hinausgehen, die im aktuellen Regionalplan-Verfahren für die Windenergie vorgesehen sind. Dabei bleibe die kommunalpolitische Beschäftigung mit dem Thema extrem komplex: „Man hat Schwierigkeiten, das alles noch zu begreifen“, brachte es SPD-Fraktionschef Paul Theo Sommer auf den Punkt.

Zum Hintergrund: Eigentlich wollte die Gemeinde Bestwig den Windkraft-Ausbau im Gemeindegebiet über eine Änderung des Flächennutzungsplans steuern. Acht Konzentrationszonen waren dabei vorgesehen – mit insgesamt rund 17 Prozent des Gemeindegebietes. Allerdings: Zu den Planungen wurde im Herbst die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Hier hat es Stellungnahmen gegeben, die weitere Untersuchungen, eine Überarbeitung der Pläne und eine erneute öffentliche Auslegung nötig gemacht hätten. Damit aber wäre der Stichtag 1. Februar 2024 nicht mehr zu halten gewesen - bis zu diesem Tag hätte der geänderte Flächennutzungsplan in Kraft treten müssen, um damit den Windkraft-Ausbau steuern zu können. „Somit wird das Verfahren an dieser Stelle faktisch eingestellt“, so das Fazit von Bürgermeister Ralf Péus.

Entscheidend für den weiteren Umgang mit der Windkraft werden nun voraussichtlich die Planungen der Bezirksregierung Arnsberg, die für den Ausbau der Windkraft aktuell ein Verfahren zur Änderung des Regionalplans durchführt. Damit sollen – mit Blick auf die gesamte Region – die Flächenziele erreicht werden, welche die Bund und Land vorgegeben haben: Im Wind-an-Land-Gesetz der Bundesregierung ist festgeschrieben, dass bis Ende 2027 in NRW mindestens 1,1 Prozent der Landesfläche für die Windkraft ausgewiesen sein müssen, bis Ende 2032 dann mindestens 1,8 Prozent. Die Landesregierung ist ihrerseits bereits einen Schritt weitergegangen und hat für die Planungsregion Arnsberg einen Flächenbeitrag von 2,13 Prozent der regionalen Gesamtfläche festgelegt.

Ende November hatte die Bezirksregierung einen Regionalplan-Vorentwurf veröffentlicht. Für das Gebiet der Gemeinde Bestwig weichen diese Planungen zum Teil erheblich von den Konzentrationszonen des bisherigen Flächennutzungsplan-Entwurfs ab: In den Überlegungen der Bezirksregierung gibt es im Gemeindegebiet nur sechs Windenergiebereiche: Im Arnsberger Wald lediglich in einem nordöstlichen Teilbereich und in einem kleinen östlichen Bereich im Zusammenhang mit dem geplanten Windpark Antfeld, in Halbeswig und Nierbachtal nur in einem nördlichen Teilbereich um Kahlen Kopf und Ostenberg, in Berlar der Bereich der bestehenden südlichen Konzentrationszone, der Bastenberg sowie die Eismecke, wo der nördliche Teil der bestehenden Konzentrationszone enthalten ist. Gegenüber den gemeindlichen Planungen sind die Twillmecke, Obervalme und Dörnberg überhaupt nicht enthalten. Etwa vier Prozent – so eine Einschätzung der Gemeindeverwaltung – kämen bei den Betrachtungen der Bezirksregierung im Bestwiger Gemeindegebiet für die Windkraft in Frage.

Wichtig: Obwohl der geänderte Regionalplan schon 2025 in Kraft treten soll, gebe es aktuell noch keinen konkreten Zeitplan für eine Beteiligung der Öffentlichkeit, in der auch die Gemeinde Bestwig eine Stellungnahme zu dem Vorhaben abgeben könnte, so Jörg Stralka, Leiter des Bestwiger Bau- und Umweltamtes. Einstimmig stellte der Gemeinderat fest, dass dann die bisherigen Planungen für den gemeindlichen Flächennutzungsplan Basis für eine Stellungnahme zum Regionalplan werden sollen. Wenn der Regionalrat dann über eine mögliche Flächenergänzung entschieden hat, will die Gemeinde Bestwig beraten, ob darüber hinaus noch so genannte “Sonderflächen” für die Windenergie ausgewiesen werden sollen – also Areale, in denen die Gemeinde Bestwig auf Basis des kommunalen Planungsrechts selbst Windkraft ermöglichen will. Er gehe davon aus, so Jörg Stralka, dass dies 2024 aber noch kein Umsetzungs-Thema sein werde.

Schon jetzt aber wollen Politik und Verwaltung erste Weichenstellungen vornehmen: Auf Vorschlag von Bürgermeister Ralf Péus werden sich Fraktions- und Verwaltungsspitzen im Januar in einem ersten Gespräch mit dem weiteren Vorgehen beschäftigen.