Windkraft in Bestwig: Ausschuss setzt auf 1.000-Meter-Vorsorgeabstand

Windräder

Nächster Schritt für eine Steuerung des Windkraft-Ausbaus in der Gemeinde Bestwig:

Der Gemeindeentwicklungsausschuss hat sich über den aktuellen Sachstand im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans informiert. Gleichzeitig haben die Ausschussmitglieder deutlich gemacht, dass sie auch weiter auf einen 1.000-Meter-Abstand von Windparks zur Wohnbebauung setzen - trotz geänderter rechtlicher Vorgaben.

Hintergrund: Im Juni hatte die NRW-Landesregierung ein Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, mit dem der bislang im Baugesetzbuch geregelte Mindestabstand von 1.000 Metern zur Wohnbebauung wegfallen soll. Allerdings: Sowohl CDU- wie auch SPD-Fraktion machten deutlich, dass sie in Bestwig weiter die 1.000-Meter-Distanz favorisieren - wenn nicht als gesetzliche Regelung, dann als so genanntes „weiches Tabukriterium“. Solche Kriterien - neben den rechtlich fest vorgegebenen „harten Tabukriterien“ - unterliegen einer politischen Abwägung.

In der Gemeinde Bestwig sei dies aufgrund des sehr großen Flächenpotenzials rechnerisch durchaus möglich, machte Jörg Stralka, Leiter des Bau- und Umweltamtes, klar. Es sei „weiter ein politisches Statement, wenn Sie sagen, dass Sie diesen 1.000-Meter-Vorsorgeabstand wollen“, so Jörg Stralka an die Adresse der Ausschussmitglieder. Denn das Ziel „Akzeptanz und Konfliktvermeidung“ sei „eine politische Größe.“ „Diese 1.000 Meter sind unsere Bedingung für die Flächenausweisung und es ist nicht erforderlich, auf diesen Vorsorgeabstand zu verzichten“, machte auch SPD- Fraktionschef Paul Theo Sommer deutlich: „Abstand schafft Akzeptanz und reduziert Konflikte.“ Gleichzeitig bleibe die Rechtslage, vor der Entscheidungen über den Flächennutzungsplan getroffen werden müssten, komplex und schwierig. CDU-Fraktionsvorsitzender Alexander Brockhoff betonte, dass man der Windkraft „substanziellen Raum“ im Gemeindegebiet zur Verfügung stellen wolle. Mit einem Anteil von 16 Prozent am Gemeindegebiet – das entspricht einer Fläche von 1.131 Hektar – würden die aktuellen Potenzialflächen den rechtlich geforderten Mengenvorgaben entsprechen.

Acht Konzentrationszonen sind im aktuellen Plan-Entwurf vorgesehen: Von Norden nach Süden sind dies der Arnsberger Wald, der Bereich Halbeswig und Nierbachtal, Berlar, Bastenberg, Twilmecke, Obervalme, Eismecke und Dörnberg. Sollte auch der Gemeinderat in seiner Sitzung am 6. September dem Plan-Entwurf zustimmen, könnte er im Oktober zum zweiten Mal öffentlich ausgelegt werden. Die anschließende Abwägung der Stellungnahme und der Satzungsbeschluss wären dann in den Sitzungen des Gemeinderates am 23. November oder am 20. Dezember möglich. Denn die Zeit drängt nach wie vor: Bis zum Stichtag 1. Februar 2024 muss ein neuer Flächennutzungsplan rechtskräftig sein, um Steuerungswirkung für die Windkraft entfalten zu können - jedenfalls so lange, bis die Bezirksregierung Arnsberg in einem neuen Regionalplan eigene Flächen für die Windenergie festlegt. “Die Zeitachse ist weiter ambitioniert”, bekannte Jörg Stralka - “im Rennen” kann die Gemeine Bestwig aber bleiben, weil die Frist zur Genehmigung von Flächennutzungsplänen durch die Bezirksregierung gemäß Baugesetzbuch von bislang drei auf nur einen Monat verkürzt worden ist. Mit dem Regionalplan sollen dann bis 2025 Zonen für die Windkraft-Nutzung festgelegt werden. In diesem Herbst könnten dafür erste Eckpunkte im Regionalrat Arnsberg vorgestellt werden, so eine Ankündigung der Bezirksregierung Arnsberg.