Steuerung der Windkraft in Bestwig: Nächster Schritt im Plan-Verfahren

Windräder

Den weiteren Ausbau der Windenergie im Gemeindegebiet will die Gemeinde Bestwig durch eine Änderung des Flächennutzungsplans steuern. Dazu ist jetzt ein weiterer Schritt erfolgt: Der Gemeindeentwicklungsausschuss hat bei einer Enthaltung den Vorentwurf des Begründungstextes beschlossen. Nun können zu dem Vorhaben die - rechtlich vorgeschriebene - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange stattfinden.

Dann wird der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes einen Monat lang öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit können sich alle Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen des Plan-Vorhabens informieren und bei Interesse Stellungnahmen dazu abgeben. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen so genannte Konzentrationszonen für Windparks ausgewiesen werden - im Umkehrschluss ist dann Windkraft an anderen Stellen im Gemeindegebiet nicht zulässig. Insgesamt ergeben sich im aktuellen Vorentwurf für das Gemeindegebiet acht Komplexe von Konzentrationszonen. Von Norden nach Süden sind dies der Arnsberger Wald, der Bereich Halbeswig und Nierbachtal, Bastenberg, Twilmecke, Obervalme, Eismecke und Dörnberg.

Mit den beiden Altzonen betragen die Potenzialflächen dann zusammen 1.234 Hektar. Dies wären 18 Prozent des Gemeindegebietes. Wichtig: Im weiteren Verfahren können sich die Potenzialflächen noch verändern. Eine wichtige Rechtsgrundlage für die Planungen: Das Wind-an-Land-Gesetz der Bundesregierung, um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen. Hier ist festgeschrieben, dass bis Ende 2027 in NRW mindestens 1,1 Prozent der Landesfläche für die Windkraft ausgewiesen sein müssen, bis Ende 2032 dann mindestens 1,8 Prozent. Für den Regierungsbezirk Arnsberg gilt voraussichtlich eine Vorgabe von 2,13 Prozent der Fläche.

Es sei „völlig unstrittig, dass Windkraft in der Gemeinde Bestwig gewollt ist“, fasste Ausschussvorsitzender Markus Sommer (CDU) zusammen: „Wir betreiben keine Verhinderungsplanung.“ Das Ziel, in der vorgegebenen Frist bis Februar 2024 einen rechtskräftigen - und dann geänderten - Flächennutzungsplan zu haben, bleibe ambitioniert. Das unterstrich auch SPD-Fraktionschef Paul Theo Sommer: „Die Zeit drängt.“ Ein Flächen-Wert von 18 Prozent im Vorentwurf sei „schon ein Statement“. Im weiteren Regionalplanverfahren müsse es auch um eine faire Verteilung der Lasten gehen. Paul Theo Sommer sprach sich für ein Festhalten an einem 1.000-Meter-Abstandsgebot zur Wohnbebauung aus, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen: „Das führt zu einer Befriedung.“

In der Abstimmung zum Vorentwurf des Begründungstextes enthielt sich für die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen Judith Clancy der Stimme. Ihre Fraktion lehnt in der Gemeinde Bestwig die Steuerung der Windkraft über das Flächennutzungsplan-Verfahren grundsätzlich ab: Ein Verzicht auf das aufwändige Verfahren würde einen zügigeren Ausbau der Windenergie ermöglichen, so die Argumentation.