Amtliches Bekanntmachungsblatt

der Gemeinde Bestwig

49. Jahrgang

Herausgegeben zu Bestwig am 14.09.2023

Nummer 7


Amtsblatt für den Bereich der Gemeinde Bestwig

Herausgeber und Verleger:

Der Bürgermeister der Gemeinde Bestwig, Bürger- und Rathaus, Rathausplatz 1, 59909 Bestwig
Telefon: 02904/987-0, E-Mail: gemeinde@bestwig.de

Im Internet ist das Bekanntmachungsblatt unter der Adresse www.bestwig.de veröffentlicht.

Bezugsmöglichkeiten und Bezugsbedingungen:
Das Bekanntmachungsblatt kann im Bürger- und Rathaus Bestwig, Zimmer E 35 (Poststelle), bezogen werden. Bei Versand wird ein pauschaler Kostenbeitrag von 23,00 € pro Kalenderjahr erhoben. Der Betrag ist zu Beginn des Jahres an die Gemeindekasse Bestwig (Sparkasse Hochsauerland IBAN: DE04 4165 1770 0000 0038 89 I BIC: WELADED1HSL) zu zahlen.


Inhalt

  1. Bekanntmachung vom 13.09.2023 des Beschlusses des Rates der Gemeinde Bestwig vom 06.09.2023 über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 sowie die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022
     
  2. Bekanntmachung vom 13.09.2023 des wesentlichen Inhaltes der in der nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Gemeinde Bestwig am 06.09.2023 gefassten Beschlüsse

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Bekanntmachung
des Beschlusses des Rates der Gemeinde Bestwig vom 06.09.2023 über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 sowie die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022

I. Beschluss

Entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 21.08.2023, TOP 4
 

  • stellt der Rat der Gemeinde Bestwig den Jahresabschluss 2022 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW einstimmig fest. Der Jahresüberschuss i. H. v. 2.660.611,80 € ist der Ausgleichsrücklage zuzuführen;
     
  • erteilt der Rat der Gemeinde Bestwig dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2022 einstimmig Entlastung.

 

II. Bekanntmachungsanordnung

Vorstehender Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 sowie die Entlas-tung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 2 der Ge-meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) öffentlich bekannt gemacht. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW dem Landrat des Hochsauerlandkreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Meschede mit Schreiben vom 13.09.2023 angezeigt worden.

Der Jahresabschluss 2022 wird gem. § 96 Abs. 2 GO NRW bis zur Feststellung des Jahresab-schlusses 2023

im Bürger- und Rathaus, Rathausplatz 1, 59909 Bestwig (Hauptamt und Finanzverwaltung / Zimmer 2.41), zu folgenden Öffnungszeiten zur Einsichtnahme verfügbar gehalten:

Montag bis Mittwoch     8.30 – 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag                  8.30 – 18.00 Uhr durchgehend
Freitag                        8.30 – 13.00 Uhr

 

(Burmann)
Allgemeiner Vertreter
des Bürgermeisters


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Bekanntmachung


des wesentlichen Inhaltes der in der nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Ge-meinde Bestwig am 06.09.2023 gefassten Beschlüsse:

  1. Der Rat der Gemeinde Bestwig hat unter Punkt 5 die Dringlichkeitsentscheidung für die Auftragsvergabe zur Sanierung eines Teilbereichs der Gemeindestraße Oben auf der Wiemhufe genehmigt.
     
  2. Der Rat der Gemeinde Bestwig hat unter Punkt 6 die Dringlichkeitsentscheidung für die Auftragsvergabe zur Sanierung eines Teilbereichs der Baumhofstraße und der Graf-Gottfried-Straße genehmigt.
     
  3. Der Rat der Gemeinde Bestwig hat unter Punkt 7 die Dringlichkeitsentscheidung für die Auftragsvergabe zur Unterhaltung eines Teilbereichs der Gemeindestraße Ginsterweg genehmigt.
     
  4. Der Rat der Gemeinde Bestwig hat unter Punkt 8 die Dringlichkeitsentscheidung für die Auftragsvergabe zur Dachsanierung der Flüchtlingsunterkunft Ostwig ge-nehmigt.

 

Ralf Péus

Amtliches Bekanntmachungsblatt JG 49 Nr. 7 vom 14.09.2023 als PDF-Datei