Amtliches Bekanntmachungsblatt
der Gemeinde Bestwig
49. Jahrgang
Herausgegeben zu Bestwig am 26.04.2023
Nummer 4
Amtsblatt für den Bereich der Gemeinde Bestwig
Herausgeber und Verleger:
Der Bürgermeister der Gemeinde Bestwig, Bürger- und Rathaus, Rathausplatz 1, 59909 Bestwig
Telefon: 02904/987-0, E-Mail: gemeinde@bestwig.de
Im Internet ist das Bekanntmachungsblatt unter der Adresse www.bestwig.de veröffentlicht.
Bezugsmöglichkeiten und Bezugsbedingungen:
Das Bekanntmachungsblatt kann im Bürger- und Rathaus Bestwig, Zimmer E 35 (Poststelle), bezogen werden. Bei Versand wird ein pauschaler Kostenbeitrag von 23,00 € pro Kalenderjahr erhoben. Der Betrag ist zu Beginn des Jahres an die Gemeindekasse Bestwig (Sparkasse Hochsauerland IBAN: DE04 4165 1770 0000 0038 89 I BIC: WELADED1HSL) zu zahlen.
Inhalt
- Bekanntmachung vom 21.02.2023 über die Veröffentlichungspflicht gemäß § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz
- Bekanntmachung vom 18.04.2023 über eine Ersatzbestimmung für den Rat der Gemeinde Bestwig
- Bekanntmachung vom 23.02.2023 des wesentlichen Inhaltes der in der nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Gemeinde Bestwig am 15.02.2023 gefassten Beschlüsse
- Bekanntmachung vom 14.04.2023 des wesentlichen Inhaltes der in der nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Gemeinde Bestwig am 29.03.2023 gefassten Beschlüsse
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Gemeinde Bestwig
Der Bürgermeister
Hauptamt und Finanzverwaltung
Az: 11 31 01 Bestwig, den 21. Februar 2023
Bekanntmachung
über die Veröffentlichungspflicht gemäß § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Gemäß § 7 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung (Korruptionsbe-kämpfungsgesetz -KorruptionsbG-) geben der Bürgermeister gegenüber dem Landrat des Hochsauerlandkreises sowie die Mitglieder des Rates der Gemeinde Bestwig, die Ortsvor-steherinnen und Ortsvorsteher sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Bürgermeister der Gemeinde Bestwig schriftlich oder elektronisch Auskunft über
- den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
- die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,
- die Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öf-fentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Lan-desorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
- die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
- die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.
Abweichend hiervon sind die Mitglieder des Verwaltungsrates einer Anstalt öffentlichen Rechts nach § 114a Gemeindeordnung und eines gemeinsamen Kommunalunternehmens nach den §§ 27, 28 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit gegenüber der Leiterin oder dem Leiter der Aufsichtsbehörde auskunftspflichtig.
Die Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.
Gleichfalls sind entsprechende Angaben für den Bürgermeister und die Mitglieder des Vor-standes sowie des Verwaltungsrates einer evtl. vorhandenen Anstalt des öffentlichen Rechts zu veröffentlichen.
Die Auskünfte stehen jedermann zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die Einsichtnahme kann während der allgemeinen Öffnungszeiten im
Bürger- und Rathaus, Rathausplatz 1, Zimmer 1.32, 1. OG, 59909 Bestwig,
erfolgen.
Die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und deren Aktualisierung bei Veränderungen liegt ausschließlich bei den Meldepflichtigen.
In Vertretung
Burmann
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Gemeinde Bestwig
Der Wahlleiter
für die Kommunalwahl
am 13.09.2020 Bestwig, den 18. 04. 2023
Bekanntmachung über eine Ersatzbestimmung für den Rat der Gemeinde Bestwig
Ratsmitglied Frau Andrea Rostel hat am 11.04.2023 durch Erklärung auf ihr Mandat in der Vertretung der Gemeinde Bestwig ab dem 01.05.2023 verzichtet.
Als Nachfolgerin stelle ich gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes NRW (KWahlG) in der zurzeit geltenden Fassung
Frau Wiebke Rostel
59909 Bestwig
fest. Frau Wiebke Rostel ist in der Reserveliste der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) für die Kommunalwahl am 13.09.2020 ausdrücklich als Ersatzbewerberin für Frau Andrea Rostel als Ratsmitglied benannt worden.
Gegen diese Entscheidung können gemäß § 39 Abs. 1 KWahlG
- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Feststellung gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a bis c KWahlG für erforderlich halten.
Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Gemeinde Bestwig, Bürger- und Rathaus, Rathaus-platz 1, 59909 Bestwig, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Péus
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Gemeinde Bestwig
Der Bürgermeister
Hauptamt und Finanzverwaltung
Az: 10 24 00/ 08 Bestwig, den 23. 02.2023
Bekanntmachung
des wesentlichen Inhaltes der in der nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Gemeinde Bestwig am 15.02.2023 gefassten Beschlüsse:
1. Unter Punkt 3 hat der Rat der Gemeinde Bestwig Vorschläge für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die
- Strafkammern des Landgerichtes Arnsberg und für die – gemeinsamen – Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Arnsberg und für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028,
- Jugendkammern des Landgerichtes Arnsberg und für die – gemeinsamen - Jugendschöffengerichte im Landgerichtsbezirk Arnsberg für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
und für die Wahl von Vertrauenspersonen für die bei den Amtsgerichten im Hochsauerlandkreis zu bildenden Ausschüsse zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 be-schlossen.
2. Unter Punkt 4 hat der Rat den Auftrag zur Geländeanfüllung auf dem ehemaligen Sportplatz in Ramsbeck zur Anlage eines Baugrunds für die Errichtung eines Feuer-wehrgerätehauses erteilt.
Ralf Péus
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Gemeinde Bestwig
Der Bürgermeister
Hauptamt und Finanzverwaltung
Az: 11 24 00 / 08 Bestwig, den 14.04.2023
Bekanntmachung
des wesentlichen Inhaltes der in der nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Gemeinde Bestwig am 29.03.2023 gefassten Beschlüsse:
3. Der Rat der Gemeinde Bestwig hat unter Punkt 3 die Auftragsvergabe zur Beschaffung des neuen
Hilfeleistungslöschfahrzeuges 10 (HLF 10) für die Freiwillige Feuerwehr (Löschgruppe Nuttlar) beschlossen.
4. Der Rat der Gemeinde Bestwig hat unter Punkt 4 die Verwaltung beauftragt, eine Kooperationsvereinbarung
abzuschließen, um die gemeindlichen Ziele, alle Bürgerinnen und Bürger mit Glasfaser zu versorgen, zu erreichen.
5. Der Rat der Gemeinde Bestwig hat unter Punkt 5 die Veräußerung einer Grundstücksteilfläche im Ortsteil Velmede
und im Gegenzug den Erwerb einer Grundstücksteilfläche im Ortsteil Velmede als Tauschfläche beschlossen.
Ralf Péus