Der Rat der Gemeinde Bestwig hat am 16. Dezember 2015 als Verfahrenseinstieg sog. harte und weiche Tabukriterien für die neue Potentialflächenanalyse zur Ermittlung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung im Gemeindegebiet beschlossen. Diese Kriterien dienen als Arbeitsgrundlage für den zu erstellenden Vorentwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig.

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Am 29. September 2015 hat der Rat der Gemeinde Bestwig einen konkretisierenden Einleitungsbeschluss (gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig - zur Ausweisung von weiteren Windvorrangflächen als Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen im Bestwiger Gemeindegebiet mit der Folge der Ausschlusswirkung an anderer Stelle gemäß § 35 Abs. 3 BauGB – gefasst.

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig vom 23. Oktober 2015

Das Büro WoltersPartner, Coesfeld, hat auf Basis des Ratsbeschlusses vom 29. September 2015 zur Betrachtung diverser Vorsorgeabstände drei Grundvarianten einer Potentialflächenanalyse zur Ermittlung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung mit Stand vom 6. November 2015 als Diskussions- / Entscheidungsgrundlage erstellt (Bezeichnungen: „Vorschlag WoltersPartner“, „Vorschlag Rat“, „Vorschlag Verwaltung“). … Der Gemeindeentwicklungsausschuss als Fachausschuss des Rates der Gemeinde Bestwig hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 25. November 2015 intensiv mit möglichen Vorgaben zur Erstellung eines Vorentwurfs für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig befasst.

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Verwaltungsvorlage Nr. 084/2015

Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage: „Grundvariante WoltersPartner“

Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage: „Grundvariante Rat“

Anlage 3 zur Verwaltungsvorlage: „Grundvariante Verwaltung“

Anlage 4 zur Verwaltungsvorlage: Kriterien-Synopse

Anlage 5 zur Verwaltungsvorlage: Schreiben Fa. Ökotec Windenergie GmbH

Ergänzungs-/Verwaltungsvorlage Nr. 084/2015-1

Anlage zur Verwaltungsvorlage: Erläuterungstext zur Potentialflächenanalyse

Protokollauszug Gemeindeentwicklungsausschuss 25. November 2015

Anlage 1 zum Protokollauszug: Power-Point-Präsentation

Anlage 2 zum Protokollauszug: Darstellung harte Tabukriterien

Anlage 3 zum Protokollauszug: Schreiben Fa. Ökotec Windenergie GmbH

Der Rat der Gemeinde Bestwig hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 16. Dezember 2015 erneut mit möglichen Vorgaben zur Erstellung eines Vorentwurfs für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig befasst und entsprechende Beschlüsse gefasst. … Mit Ergänzungsvorlage Nr. 084/2015-2 wurde das Ergebnis der fachlichen Prüfung der Naturschutzgebiete (NSGs) durch das Büro WoltersPartner vom 5. November 2015 zur Kenntnis gegeben (Differenzierung der Vorsorgeabstände sowie NSG-Übersichtsplan). … Mit Tischvorlage Nr. 084/2015-3 wurde ein Alternativvorschlag als Variante IV zur Kenntnis gegeben. … In der Tischvorlage und in der Sitzung wurde nochmals darauf hingewiesen, dass die zu beschließenden harten und weichen Tabukriterien nicht abschließend festgelegt werden. Vielmehr dienen diese Kriterien als Arbeitsgrundlage für das weitere Verfahren zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig. ... Herr Ahn ging in der Gemeinderatssitzung am 16. Dezember 2015 bei der Vorstellung der neuen Variante IV der Potentialflächenanalyse auch auf die darin berücksichtigten Tendenzen aus der bisherigen politischen Diskussion ein.

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Ergänzungs-/Verwaltungsvorlage Nr. 084/2015-2

Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage: NSG-Bewertung durch WoltersPartner

Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage: NSG-Übersichtsplan

Ergänzungs-/Tischvorlage Nr. 084/2015-3

Anlage zur Verwaltungsvorlage: Aktualisierte Kriterien-Synopse

Protokollauszug Gemeinderat 16. Dezember 2015

Anlage 1 zum Protokollauszug: Power-Point-Präsentation

Anlage 2 zum Protokollauszug: Gesamtliste der Tabukriterien

Das Planungsbüro WoltersPartner hat umgehend die Potentialflächenanalyse auf Basis der Vorgaben aus der Ratssitzung am 16. Dezember 2015 aktualisiert.

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Potentialflächenanalyse (insg. 454 ha zzgl. 43 ha Altzonen)