Wenn Ihr Kind auch am Nachmittag betreut und gefördert werden soll.

Die Offene Ganz-Tags-Schule ist das Richtige für Sie:

 

Offene Ganz-Tags-Schule heißt:

Am Vormittag gibt es Unterricht für alle Kinder. Am Nachmittag gibt es freiwillige Angebote.

Zum Beispiel:

  •  Betreuung bei den Hausaufgaben.
  •  Oder auch Freizeit-Angebote

in Bereichen wie Sport, Musik oder Kunst.

 

Das bedeutet:

Eine Offene Ganztags-Schule ist eine besondere Schule mit einem Nachmittags-Programm nach dem Unterricht.

Die Abkürzung für Offene Ganz-Tags-Schule ist: OGTS.

Die Angebote am Nachmittag sind freiwillig.

Die Kinder müssen nicht am Nachmittag in der Schule bleiben.

Aber die Anmeldung ist für 1 Schul-Jahr verbindlich.

 

Das heißt:

Sie müssen Ihr Kind nicht für die OGTS anmelden. Ihr Kind geht dann vormittags in den Unterricht. Und am Nachmittag kann Ihr Kind nach Hause gehen. Aber wenn Sie Ihr Kind für die OGTS anmelden, dann muss Ihr Kind 1 Jahr zur OGTS gehen. Dann muss Ihr Kind am Nachmittag bis 15 Uhr
in der Schule bleiben. Und bei den Angeboten der OGTS mitmachen.

 

Die Offene Ganz-Tags-Schule gibt es an Grund-Schule Velmede.

Wo bekomme ich Beratung und Hilfe?

Bei Fragen zur Offenen Ganztags-Schule helfen wir Ihnen gerne weiter.

Rufen Sie uns an.
Bei der Gemeinde Bestwig:
Telefon-Nummer: 02904 / 987-105.

Fragen Sie bitte im Sekretariat der Grundschule Velmede nach:
Telefon: 02904 2360

*

Wie kann ich mein Kind anmelden?

Sie müssen Ihr Kind direkt in der Grund-Schule Velmede anmelden.

Fragen Sie bitte im Sekretariat nach:
Telefon: 02904 2360

Achtung:

Die Plätze für die OGTS sind oft begrenzt. Das heißt: Nicht alle Kinder können einen Platz bekommen. Welche Kinder einen Platz in der OGTS bekommen, entscheiden die Schulen gemeinsam mit den Trägern. Die Schulen prüfen jedes Kind. Die Schulen entscheiden gemeinsam mit den Trägern, wer mitmachen darf.

 

Wie viel muss ich für das Betreuen bezahlen?

Die Offenen Ganztags-Schulen sind nicht kostenlos. Sie müssen für die Angebote am Nachmittag Geld bezahlen. Das schwere Wort dafür ist: Eltern-Beiträge.

Wie viel Eltern-Beitrag Sie bezahlen müssen, richtet sich nach Ihrem Jahres-Einkommen.

Jahres-Einkommen heißt: Wie viel Geld Sie im Jahr verdienen oder bekommen.

Zum Beispiel:

  • Lohn von Ihrem Arbeit-Geber.
  • Oder Geld vom Amt.

Wenn Sie wenig Geld verdienen, müssen Sie weniger Eltern-Beitrag bezahlen. Wenn Sie mehr Geld verdienen, müssen Sie mehr Eltern-Beitrag bezahlen.

Weitere Informationen zu den Eltern-Beiträgen finden Sie hier:

Link: Eltern-Beiträge für Kinder-Tages-Einrichtungen (KITA)

 

Zusatz-Kosten:

Es gibt Eltern-Beiträge. Die Eltern-Beiträge müssen Sie jeden Monat bezahlen. Manchmal müssen Sie Zusatz-Kosten bezahlen.

Zum Beispiel:

Das Mittag-Essen müssen Sie immer zusätzlich bezahlen.

Auch wenn Sie die Eltern-Beiträge schon bezahlt haben.

Manchmal müssen Sie zusätzlich bezahlen für besondere Ferien-Angebote.

Zum Beispiel:

Wenn die Kinder einen Ausflug machen. Dann müssen Sie manchmal zusätzlich Geld bezahlen. Zum Beispiel:

  • Für den Bus oder die Bahn.
  • Oder für Eintritts-Gelder.

Wichtig:

Es gibt Ermäßigungen für die Zusatz-Kosten.

Das heißt: Sie müssen weniger Zusatz-Kosten bezahlen, wenn Sie selbst wenig Geld verdienen.

Bitte informieren Sie sich über mögliche Ermäßigungen bei dem Träger-Verein von der OGTS.


* Die Bilder gehören:

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.,

Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.