Sie haben das Recht, der Weitergabe von Ihren bei uns gemeldeten Daten zu widersprechen.

Wenn Sie das getan haben, dürfen wir Ihre Daten nicht an andere Stellen weitergeben.

An bestimmte Stellen dürfen wir auch ohne den Widerspruch nicht Ihre Melde-Daten weitergeben.
Das dürfen wir nur, wenn Sie es uns erlaubt haben.

Sie können der Weitergabe von Ihren Daten widersprechen:

  • an Religions-Gemeinschaften,
    denen Menschen aus Ihrer Familie angehören.
    Wenn Sie selbst nicht dieser Religion angehören. Oder wenn Sie keiner Religion angehören.
    Ausnahme: Wenn wir die Daten für Steuern brauchen. Zum Beispiel: Damit wir die Kirchen-Steuer bekommen.
  • An Parteien oder andere Gruppen bei Wahlen.
    Sie können der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen: Wenn Sie keine Infos von Parteien bekommen wollen.
  • An das Amt der Bundes-Wehr.
    Sie können der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen: Wenn Sie jünger als 18 Jahre alt sind. Wenn Sie keine Infos zum Wehr-Dienst wollen.
  • An das Amt oder die Presse bei Jubiläen.
    Jubiläum ist ein schweres Wort für: Jahres-Tag. Zum Beispiel: Ihr 100. Geburtstag. Oder Ihr 50. Hochzeits-Tag.
    Sie können der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen: Wenn Ihr Jahres-Tag nicht in der Zeitung stehen soll.
  • An Verlage von Adress-Büchern.
    Zum Beispiel: Das Telefon-Buch.
    Sie können der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen: Wenn Ihre Nummer nicht im Telefon-Buch stehen soll.

In diesen Fällen dürfen wir Ihre Daten nur weitergeben, wenn Sie es erlaubt haben:

  • Für Werbung.
  • Für den Handel mit Ihrer Adresse.

Sie füllen das Formular für den Widerspruch aus.
Das können Sie im Internet tun.
Sie müssen nicht ins Amt kommen.

Achtung:

Das Formular ist in Alltags-Sprache.
Wenn Sie beim Ausfüllen Hilfe brauchen, fragen Sie jemanden danach.

Wichtig:

Das gleiche Formular füllen Sie aus, wenn Sie der Weitergabe von Ihren Daten an bestimmte Stellen erlauben wollen.

 

Link: Hier können Sie das Formular zum Widerspruch ausfüllen

 

 

Ja.
Sie können den Widerspruch gegen die Weitergabe von Ihren Daten jeder Zeit wieder aufheben.
Also uns die Weitergabe von Ihren Daten wieder erlauben.

Das können Sie ohne Formular tun.
Sie schreiben dann nur, dass Sie den Widerspruch zurücknehmen.
Sie brauchen keinen Grund dafür anzugeben.

Sie können das Formular zum Widerspruch im Internet verschicken.
Oder bei uns abgeben:

  • im Bürgerbüro im Bürger- und Rathaus der Gemeinde Bestwig

Oder Sie schicken den Widerspruch mit der Post.

An die Adresse:

Gemeinde Bestwig
Rathausplatz 1
59909 Bestwig

Wenn Sie in Bestwig gemeldet sind, können Sie den Widerspruch zu jeder Zeit bei uns einlegen.

Sie können dies beim Anmelden oder Ummelden von Ihrem Wohnsitz tun.
Oder Sie können es später tun.

Ausnahme:

Beim Bundes-Amt für Wehr-Verwaltung müssen Sie der Weitergabe von Ihren Daten dann widersprechen:


Vor dem 31. März in dem Jahr, bevor Sie 18 werden.

Warum müssen Sie den Widerspruch dann vor dem 31. März einlegen?

Weil das Bundes-Amt für Wehr-Verwaltung jedes Jahr an diesem Tag die Daten weitergibt.
Das Amt tut das, wenn Sie dem nicht widersprochen haben.

Ihre Daten geben wir ohne den Widerspruch dann weiter, wenn:

  • Sie Deutsche oder Deutscher sind.
  • Sie im nächsten Jahr 18 werden.

Ja.

Sie können der Weitergabe von Ihren Daten auch widersprechen, wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und in Bestwig leben.

Achtung:

Sie müssen das Formular dann ausdrucken.
Ihre Eltern müssen das Formular unterschreiben.
Dann müssen Sie uns das Formular schicken.
Oder im Bürgeramt im Bürger- und Rathaus der Gemeinde Bestwig abgeben.

Nein. Der Widerspruch ist kostenlos.