Neuer Windenergie-Erlass vom 04.11.2015 (Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung)

Der Gemeindeentwicklungsausschuss als Fachausschuss des Rates der Gemeinde Bestwig hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 25. November 2015 mit dem neuen Windenergie-Erlass in NRW beschäftigt und diesen zur Kenntnis genommen.

Die Beratung unter Tagesordnungspunkt 4 „Neuer Windenergieerlass“ erfolgte auf Basis der Verwaltungsvorlage Nr. 082 / 2015 vom 12. November 2015 (inkl. Anlagen: „Windenergieerlass“ sowie „Verfahren zur Landschaftsbildbewertung“).

Mit Datum vom 4. November 2015 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen den Windenergieerlass vom 11. Juli 2011 aktualisiert.

Laut Ministeriumsmitteilung ist es Aufgabe des Windenergieerlasses zu zeigen, welche planerischen Möglichkeiten bestehen, einen Ausbau der Windenergienutzung zu ermöglichen und Hilfestellung zur rechtmäßigen Einzelfallprüfung zu leisten. Der Erlass besitzt für alle nachgeordneten Behörden verwaltungsinterne Verbindlichkeit. Für die Gemeinden als Trägerinnen der Planungshoheit ist der Windenergieerlass Empfehlung und Hilfe zur Abwägung.

Um eine sachgerechte öffentliche Diskussion von Windkraft-Anträgen im (Nah-) Bereich der Gemeinde Bestwig sowie im Rahmen der angestrebten 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig (Ausweisung weiterer Windvorrangflächen als Konzentrationszonen mit Ausschlusswirkung an anderer Stelle gemäß § 35 Abs. 3 BauGB) zu befördern, wird der Windenergieerlass hiermit auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht.

Verwaltungsvorlage Nr. 082/2015

Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage: Windenergieerlass

Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage: Anlage zum Windenergieerlass bzgl. „Verfahren zur Landschaftsbildbewertung im Zuge der Ersatzgeld-Ermittlung für Eingriffe in das Landschaftsbild durch den Bau von Windenergieanlagen“