Bestwig: Abbuchungen vom 16. November 2023 bis 1. Februar 2024 erfolgen jetzt

Rathaus Bestwig

Bedingt durch den Cyber-Angriff auf die Südwestfalen-IT (SIT) konnte die Gemeinde Bestwig in den vergangenen Monaten - wie viele weitere Kommunen in Südwestfalen auch - fällige Abbuchungen nicht wie gewohnt vornehmen. Dies wird jetzt nachgeholt: Zum Stichtag 1. Februar 2024 werden Kindergarten-, Kindertagespflege- und OGS-Beiträge sowie Grundbesitzabgaben, Grund- und Gewerbesteuer etc. abgebucht, die in der Zeit vom 16. November 2023 bis 1. Februar 2024 fällig geworden sind bzw. fällig werden.

Voraussetzung: Für diese Abbuchungen muss der Gemeinde Bestwig zuvor ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt worden sein. Über die Höhe der Abgaben hatte die Gemeindeverwaltung in den jeweiligen Bescheiden informiert, der den Bürgerinnen und Bürgern im Jahr 2023 bzw. 2024 zugegangen sind. Ab dem 15. Februar 2024 gelten dann wieder die gewohnten Abbuchungstermine.