Rat der Gemeinde Bestwig hat am 16. Dezember 2014 wichtige Beschlüsse zur Windenergienutzung in der Gemeinde Bestwig getroffen

Die politischen Gremien der Gemeinde Bestwig haben sich in den letzten Jahren intensiv mit der Thematik „Vorrangflächen für die Windenergienutzung in der Gemeinde Bestwig“ beschäftigt.

Bislang galt der gemeindliche Grundsatzbeschluss, dass von der Erarbeitung einer neuen Potentialflächenanalyse für das Gebiet der Gemeinde Bestwig auf Initiative bzw. zu finanziellen Lasten der Gemeinde Bestwig abgesehen wird. Dritten bleibt es unbenommen, auf ihr finanzielles Risiko den politischen Gremien der Gemeinde Bestwig eine aktualisierte Potentialflächenanalyse als neue Entscheidungsgrundlage vorzulegen.

Mit Schreiben vom 18. September 2014 hat die Energieprojekte GbR an den Gemeinderat einen Antrag auf Ausweisung einer Fläche zur Windkraftnutzung für fünf Windkraftanlagen im Bereich Kahler Kopf gestellt. Entsprechend dem vorgenannten Grundsatzbeschluss wurde am 18. September 2014 eine Potentialflächenanalyse für das Gemeindegebiet – erarbeitet durch das Büro WoltersPartner, Coesfeld - übergeben.

Außerdem läuft das überörtliche Verfahren zum Sachlichen Teilplan Energie des Regionalplans Arnsberg, wonach Vorranggebiete für die Errichtung und Modernisierung von Windkraftanlagen als positive Flächenausweisung dargestellt werden sollen. Nach § 1 Abs. 4 BauGB sind die gemeindlichen Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen.

Der Gemeindeentwicklungsausschuss hat als Fachausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 2. Oktober 2014 unter anderem den Antrag und die Potentialflächenanalyse auf Basis der Verwaltungsvorlage Nr. 069/2014 vom 18. September 2014 zur Kenntnis genommen und das weitere Verfahren abgestimmt (unter anderem Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung am 13. November 2014).

Verwaltungsvorlage Nr. 069/2014

In der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses am 4. Dezember 2014 wurde auf eine Beschlussempfehlung für den Gemeinderat verzichtet. Die wesentlichen Wortmeldungen und insbesondere die Projektvorstellung „Kahler Kopf“ ergeben sich aus dem Protokollauszug zum Tagesordnungspunkt 5 „Windenergienutzung in der Gemeinde Bestwig …“.

Protokollauszug Gemeindeentwicklungsausschuss 4. Dezember 2014

Der Rat der Gemeinde Bestwig hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 16. Dezember 2014 unter anderem mit dem Antrag zur Ausweisung einer Fläche für Windkraftnutzung im Bereich „Kahler Kopf“ befasst (Tagesordnungspunkt 14). Die Beratung erfolgte auf Basis der Verwaltungsvorlage Nr. 103/2014 vom 21. November 2014, die neben Aussagen zum Zeitfenster für eine Flächennutzungsplanänderung und deren Verfahrenskosten insbesondere auch mögliche Alternativen für eine strategische politische Entscheidung aufzeigt. Als Anlage sind die Potentialflächenanalyse zur Ermittlung von Eignungsbereichen für die Windenergienutzung in der Gemeinde Bestwig mit Stand vom 16. Oktober 2014 sowie die Power-Point-Präsentation der Projektvorstellung „Kahler Kopf“ am 13. November 2014 (Bürgerinformationsveranstaltung) beigefügt.

Verwaltungsvorlage Nr. 103/2014

In dieser Vorlage wird darauf hingewiesen, dass als Diskussionsgrundlage der Potentialflächenanalyse vom Büro WoltersPartner, Coesfeld, fünf mögliche Areale herausgekommen sind, in denen Konzentrationszonen für die Windenergienutzung entwickelt werden können: Der Bereich „Kahler Kopf“ (Ostenberg) zwischen Velmede, Halbeswig und Nierbachtal, ein Gebiet bei Berlar (Heimberg), der Bastenberg bei Ramsbeck, ein Areal unweit von Valme sowie eine Fläche zwischen Wasserfall und Ramsbeck. Für eine Ausweisung weiterer Windkraft-Vorrangflächen im Flächennutzungsplan der Gemeinde Bestwig wären als rechtliche Grundlage diverse Schritte zur Erarbeitung einer neuen Potentialflächenanalyse - auf Basis dieser Diskussionsgrundlage – notwendig, um als Konzentrationszone eine Ausschlusswirkung für das übrige Gemeindegebiet zu haben: In einem ersten Schritt sind die „harten“ Tabukriterien zu bestimmen. Im zweiten Schritt ist die Gemeinde scheinbar frei in der Bestimmung „weicher“ Kriterien, bei denen es sich in der Regel um „Vorsorgekriterien“ handelt. Die Freiheit der politischen Abwägung endet jedoch an der Frage, ob der Windenergienutzung substanziell Raum gelassen werden kann.

Potentialflächenanalyse mit Stand 16.10.2014 (Entwurf)

Mit Tischvorlage Nr. 111/2014 vom 12. Dezember 2014 wurde über ein Schreiben vom 8. Dezember 2014 von 60 Einwohner(innen) des Wohngebietes „Vogelviertel“ informiert, in dem insbesondere Einwendungen gegen das Projekt „Kahler Kopf“ mit den Themenfeldern „Gesundheit“, „Schattenwurf“ und „Immobilien“ vorgetragen werden. Außerdem hat die Sauerland Windkraft GmbH, Meschede, mit Schreiben vom 28. November 2014 einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Konzentrationszone für den Bereich „Heimberg“, Halbeswig, gestellt. Des Weiteren wurden denkbare Zeitachsen für ein Flächennutzungsplanverfahren dargelegt. Aus der beigefügten Übersicht „In Flächennutzungsplänen dargestellte Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Regierungsbezirk Arnsberg“ zeigt sich zudem, wie die aktuelle Vorrangflächenausweisung der Gemeinde Bestwig im Flächennutzungsplan (rd. 27 ha bei Berlar für errichtete 5 Windkraftanlagen und rd. 16 ha bei Wasserfall für errichtete 3 Windkraftanlagen) im Verhältnis zu anderen Kommunen zu bewerten ist.

Tischvorlage Nr. 111/2014

Die wesentlichen Wortmeldungen und insbesondere die Beschlüsse des Gemeinderates am 16. Dezember 2014 ergeben sich aus dem Protokollauszug zum Tagesordnungspunkt 14 „Windenergienutzung in der Gemeinde Bestwig …“.

Protokollauszug Gemeinderat 16. Dezember 2014

Der Gemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst:

1.) Der Antrag der Energieprojekte GbR vom 18. September 2014 zur „Ausweisung einer Fläche für die Windkraftnutzung für fünf Windkraftanlagen im Windparkprojekt Kahler Kopf im Bereich Halbeswig / Nierbachtal (mit finanzieller Bürgerbeteiligung) im Flächennutzungsplan der Gemeinde Bestwig wird aus rechtlichen Gründen durch den Rat der Gemeinde Bestwig abgelehnt. Die Ausweisung weiterer Vorrangflächen im gemeindlichen Flächennutzungsplan kann nur auf Basis eines ergebnisoffenen Bauleitplanverfahrens in Verbindung mit einer neuen Potentialflächenanalyse erfolgen. Ziel der Gemeinde Bestwig ist es weiterhin, durch die Ausweisung von Konzentrationszonen gemäß § 35 Abs. 3 BauGB eine Steuerung der Standorte vorzunehmen. Eine Anpassungspflicht gemäß § 1 BauGB besteht derzeit für diese Fläche nicht.

2.) Der Rat der Gemeinde Bestwig beschließt als strategische politische Entscheidung den Flächennutzungsplan der Gemeinde Bestwig gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern. Ziel ist eine Ausweisung von weiteren Windvorrangflächen in der Gemeinde Bestwig.

Die Potentialflächenanalyse soll unter zusätzlicher intensiver Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgestimmt werden, sobald aus dem Regionalplanverfahren erste verwertbare Tendenzen erkennbar sind.

Die weiteren notwendigen Verfahrensschritte (z.B. Artenschutzprüfung) sollen jedoch erst dann intensiviert werden, wenn aus dem Regionalplanverfahren (und neuem LEP) klare und belastbare Tendenzen erkennbar sind.

Außerdem hat sich der Gemeinderat in der Ratssitzung am 16. Dezember 2014 mit dem Verfahren zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans Energie des Regionalplans Arnsberg befasst. Seitens der Gemeindeverwaltung wurde per Verwaltungsvorlage Nr. 104/2014 vom 21. November 2014 vorbehaltlich der zukünftigen politischen Zielrichtung zum Thema „Windenergienutzung in der Gemeinde Bestwig“ – auch in Kenntnis der neuen Potentialflächenanalyse vom Büro WoltersPartner, Coesfeld, als Diskussionsgrundlage – eine Stellungnahme zum Sachlichen Teilabschnitt Energie insbesondere zu den angestrebten Zielen und Grundsätzen vorgeschlagen. Als Anlage wurde die zeichnerische Darstellung der vorgesehenen Windenergiebereiche für das Gemeindegebiet Bestwig beigefügt.

Verwaltungsvorlage Nr. 104/2014

Mit Tischvorlage Nr. 107/2014 vom 1. Dezember 2014 wurde insbesondere der Entwurf der Stellungnahme des Hochsauerlandkreises zum Teilplan Energie zur Kenntnis gegeben. Es wurde besonders auf die kritischen Ausführungen der Unteren Landschaftsbehörde zur Fläche 091.02 südlich Berlar „Bastenberg, Ramsbeck i.V.m. Stadt Meschede“ hingewiesen.

Tischvorlage Nr. 107/2014

Der Rat der Gemeinde Bestwig hat am 16. Dezember 2014 (Tagesordnungspunkt 15) einstimmig Bedenken gegen den Entwurf zum Sachlichen Teilplan Energie des Regionalplans erhoben und die Stellungnahme der Gemeinde Bestwig entsprechend der Verwaltungsvorlagen Nrn. 104/2014 und 107/2014 beschlossen.

Dementsprechend wurde mit Schreiben vom 19. Dezember 2014 an die Bezirksregierung Arnsberg verwaltungsseitig die gemeindliche Stellungnahme zum Teilplan Energie abgegeben und Bedenken gegen den Entwurf vorgebracht.

Gemeinde-Stellungnahme vom 19. Dezember 2014

Um eine größtmögliche Transparenz herzustellen, wird die Gemeinde Bestwig auch zukünftig alle zentralen öffentlichen Termine bzw. Informationen zur Windkraftnutzung in der Gemeinde Bestwig auf ihrer Homepage www.bestwig.de (Startseite-Button „Windkraft“ bzw. Rubrik „Planen, Bauen, Wohnen & Umwelt“) veröffentlichen.