Öffentlichkeitsbeteiligung am 12. April 2016 zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bestwig

Der Gemeindeentwicklungsausschuss des Rates der Gemeinde Bestwig hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. Februar 2016 den Vorentwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig (zur Ausweisung von weiteren Windvorrangflächen als Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen im Bestwiger Gemeindegebiet mit der Folge der Ausschlusswirkung an anderer Stelle gemäß § 35 Abs. 3 BauGB) beschlossen und die Verwaltung unter anderem beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Diese frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Veranstaltung mit Bürgeranhörung und Information am Dienstag, dem 12. April 2016, 18.00 Uhr, im großen Bürgersaal des Bestwiger Bürger- und Rathauses durchgeführt.

Weitere Informationen ergeben sich aus der Bekanntmachung vom 15. März 2016, der Potentialflächenanalyse, dem Verfahrensplan sowie der Begründung:

Öffentliche Bekanntmachung zur Beteiligung am 12. April 2016

Potentialflächenanalyse lt. Ratsbeschluss vom 16. Dezember 2015 [497 ha]

Vorentwurf: Verfahrens-Plan [8 Zonen]

Vorentwurf: Begründung