Öffentlichkeitsbeteiligung: 5 Windkraftanlagen am Standort "Kahler Kopf" beantragt

Die Energieprojekte Peter Soer & Markus Romberg GbR, mit Sitz in 59939 Olsberg, Pieperknapp 8, hat beim Hochsauerlandkreis - Untere Umweltschutzbehörde, Immissionsschutz - einen Antrag auf Genehmigung gemäß §§ 4 und 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und Betrieb von fünf Windenergieanlagen vom Typ VENSYS100 in 59909 Bestwig-Velmede, in der Gemarkung Velmede, Flur 16, Flurstücke 132 und 144, Flur 17, Flurstück 250 und Flur 25, Flurstücke 282 und 286, gestellt (Standort „Kahler Kopf“).

Gegenstand des Antrags sind Anlagen des Typs VENSYS100 mit einer Nennleistung von 2.500 kW und einer Nabenhöhe von 100,00 m sowie einem Rotordurchmesser von 99,80 m, d.h. die Gesamthöhe der Anlagen beträgt bei aufrechtem Rotorblatt somit rund 150 m.

Im Amtsblatt für den Hochsauerlandkreis vom 26.01.2016 wurde gemäß § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes der Antrag der Energieprojekte Peter Soer & Markus Romberg GbR öffentlich bekannt gemacht.

Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung liegen der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen in der Zeit vom 02.02.2016 bis 01.03.2016

- bei der Genehmigungsbehörde, Hochsauerlandkreis, Untere Umweltschutzbehörde / Immissionsschutz, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon (Kreishaus, Zimmer 233) sowie

- im Rathaus der Gemeinde Bestwig, Rathausplatz 1, 59909 Bestwig (Bürger- und Rathaus, Zimmer 2.15 „Besprechungsraum Valme“)

zu den jeweiligen Öffnungszeiten zur Einsicht aus.

Der Genehmigungsantrag kann mit den dazugehörigen Unterlagen bis zum 01.03.2016 auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises

eingesehen werden.

Etwaige Einwendungen (nicht privatrechtlicher Natur) gegen das Vorhaben können innerhalb der Einwendungsfrist bis einschließlich Dienstag, 15.03.2016, bei diesen Auslegungsstellen erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Einwendungen müssen schriftlich erhoben werden und Namen sowie die volle leserliche Anschrift des Einwenders enthalten.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens darüber, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird, um die form- und firstgerecht erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Sofern ein Erörterungstermin durchgeführt wird, findet dieser am 21.06.2016, 10.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Bestwig statt.

Öffentliche Bekanntmachung des HSK gem. § 10 BImSchG

Amtsblatt des HSK vom 26.01.2016