Bürger-Informationsveranstaltung am 13. November 2014 zum Thema „Windenergienutzung in der Gemeinde Bestwig: Ausweisung weiterer Vorrangzonen“

Bürgermeister Ralf Péus konnte hierzu über 100 Teilnehmer begrüßen. Er wies einleitend darauf hin, dass nach dem Bundes-Baugesetzbuch Windkraftanlagen im sogenannten Außenbereich grundsätzlich zulässig sind. Dieses Eigentumsrecht kann nur eingeschränkt werden, wenn die Gemeinde im Flächennutzungsplan über Konzentrationszonen für Windvorrangflächen eine Steuerung vorgenommen hat. Grundlage hierfür ist eine sogenannte Potentialflächenanalyse. Im gemeindlichen Flächennutzungsplan vom 28. September 2005 sind zwei entsprechende Windvorrangzonen mit Höhenbeschränkungen ausgewiesen. Errichtet wurden südwestlich von Wasserfall drei Windenergieanlagen und bei Berlar fünf Anlagen. Es gilt ein politischer Grundsatzbeschluss, wonach von der Erarbeitung einer neuen Potentialflächenanalyse für das Gebiet der Gemeinde Bestwig auf Initiative bzw. zu Lasten der Gemeinde Bestwig abgesehen wird. Dritten bleibt es aber unbenommen, auf ihr finanzielles Risiko den politischen Gremien der Gemeinde Bestwig eine aktualisierte Potentialflächenanalyse als neue Entscheidungsgrundlage vorzulegen. Nunmehr hat die Energieprojekte GbR in Person der Herren Peter Soer und Markus Romberg an den Rat der Gemeinde Bestwig einen Antrag auf Ausweisung einer Fläche für Windkraftnutzung für fünf Windkraftanlagen im Windparkprojekt Kahler Kopf zwischen Velmede, Halbeswig und Nierbachtal mit finanzieller Bürgerbeteiligung gestellt. Die Gemeinde Bestwig muss somit entscheiden, ob sie auf Basis einer neuen Potentialflächenanalyse für das gesamte Gemeindegebiet eine Änderung des Flächennutzungsplanes vornimmt, um diese Fläche bzw. weitere Vorrangflächen auszuweisen. In einem zweiten Teil der Veranstaltung erhielten die Antragsteller die Gelegenheit, ihr Projekt in eigener Verantwortung der Öffentlichkeit in Grundzügen vorzustellen.

Bürgermeister Péus wies zudem auf das laufende Beteiligungsverfahren zur Änderung des Regionalplans Arnsberg hin. Im Regionalplanentwurf sind derzeit aufgrund einer Landesvorgabe Flächenpotentiale für Windkraft von rund 17.200 ha vorgesehen. Im Wesentlichen betreffe dieses in Bestwig Vorrangflächen nahe Berlar, rund um den Bastenberg und im Bereich Kahler Kopf. Die Gemeinde Bestwig habe bis zum 22. Dezember 2014 Gelegenheit, zum Planentwurf Stellung zu nehmen. Diese Frist gilt auch für die Öffentlichkeit. Bürgerinnen und Bürger, die zum Planentwurf Stellung nehmen möchten, können den Entwurf bei der Bezirksregierung oder im Internet einsehen. Die Ergebnisse dieses Regionalplanverfahrens sind auch für die Gemeinde Bestwig wichtig, weil nach dem Bundes-Baugesetzbuch eine Anpassungspflicht für den gemeindlichen Flächennutzungsplan besteht.

Pfad für das Beteiligungsverfahren „Sachlicher Teilplan Energie des Regionalplans Arnsberg:Sachlicher Teilplan Energie

Nach der Einleitung durch Bürgermeister Péus erläuterte Herr Michael Ahn vom Planungsbüro WoltersPartner, Coesfeld, die rechtlichen und (verfahrens-) technischen Rahmenbedingungen zur Steuerung der Windenergienutzung im Gemeindegebiet Bestwig. Er machte insbesondere deutlich, warum sich die Gemeinde Bestwig erneut mit dem Thema Windenergie beschäftigt, obwohl kein aktueller Planungszwang besteht.

Power-Point-Präsentation zum Vortrag von Herrn Ahn (als pdf)

Herr Ahn erläuterte auch die Schritte, die für eine neue Potentialflächenanalyse als Grundlage für eine Ausweisung weiterer Windkraft-Vorrangzonen im Flächennutzungsplan der Gemeinde Bestwig notwendig wären, um als Konzentrationszonen eine Ausschlusswirkung für das übrige Gemeindegebiet zu haben. In einem ersten Schritt sind die „harten“ Tabukriterien zu bestimmen. Im zweiten Schritt ist die Gemeinde scheinbar frei in der Bestimmung „weicher“ Kriterien, bei denen es sich in der Regel um „Vorsorgekriterien“ handelt - beispielsweise ein erhöhter Abstand zu Wohnbauflächen. Die Freiheit der politischen Abwägung endet jedoch an der Frage, ob der Windenergienutzung substanziell Raum gelassen werden kann. Im dritten Schritt sind die ermittelten Potentialflächen individuell auf konkurrierende Belange zu prüfen, die bei der Betrachtung pauschaler Kriterien nicht berücksichtigt werden konnten - insbesondere zum Artenschutz. Im vierten Schritt wird geprüft, ob substanziell Raum bleibt. Ggf. sind die Schritte 2 und 3 mit anderer Gewichtung zu wiederholen.

Das Büro WoltersPartner hat eine Potentialflächenanalyse für das Gemeindegebiet als Diskussionsgrundlage erstellt. Herausgekommen sind fünf mögliche Areale, in denen Konzentrationszonen für die Windenergienutzung entwickelt werden können: Der Bereich „Kahler Kopf“ zwischen Velmede, Halbeswig und Nierbachtal, ein Gebiet bei Berlar, der Bastenberg bei Ramsbeck, ein Areal unweit von Valme sowie eine Fläche zwischen Wasserfall und Ramsbeck. Eine politische Abwägung zu den Tabukriterien steht noch aus. Die Potentialflächenanalyse zur Ermittlung von Eignungsbereichen für die Windenergienutzung stellt nachrichtlich auch die Windenergiebereiche gemäß Regionalplan-Entwurf Sachlicher Teilplan Energie dar.

Potentialflächenanalyse: Entwurf-Stand Oktober 2014

Es besteht die Möglichkeit, in diesem pdf-Dokument alle harten und vorgeschlagenen weichen Tabukriterien weg zu klicken. Die Kriterien können dann einzeln wieder angeklickt werden, um ein Verständnis für die Vorgehensweise vom Büro WoltersPartner bei der Erstellung der Potentialflächenanalyse zu bekommen. Grundlage sind die Abstände laut vorgeschlagener Tabueinstufung. Es ist somit (derzeit) nicht möglich, geringere oder größere Abstände an- bzw. auszuklicken.

Die einzelnen Tabukriterien können per sogenannter Layer im pdf-Dokument wie folgt ein- uns ausgeklickt werden:

Beschreibung Layer-Nutzung

Nunmehr wird sich voraussichtlich der Gemeindeentwicklungsausschuss als Fachausschuss des Rates der Gemeinde Bestwig in öffentlicher Sitzung am 4. Dezember 2014, 17.00 Uhr, mit der Stellungnahme zum Regionalplan Sachlicher Teilplan Energie sowie dem Antrag der Energieprojekte GbR auf Ausweisung einer Fläche für Windkraftnutzung im Bereich Kahler Kopf bzw. eine Änderung des Flächennutzungsplanes auf Basis einer neuen Potentialflächenanalyse für das gesamte Gemeindegebiet befassen.

Bau- und Umweltamtsleiter Jörg Stralka wies für den Fall einer angestrebten aktiven Ausweisung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung durch die Gemeinde Bestwig auf die notwendige Zeitschiene von voraussichtlich mehr als zwei Jahren hin. Nach einem etwaigen positiven Grundsatzbeschluss der politischen Gremien wäre zunächst über die Tabukriterien im Rahmen der Potentialflächenanalyse für das Gemeindegebiet abzuwägen. Danach müssten für die in Frage kommenden Gebiete Artenschutzprüfungen durch Fachbüros erfolgen, die in der Regel mindestens ein Jahr dauern. Eine Flächennutzungsplanänderung mit zweistufiger Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung dauert erfahrungsgemäß mindestens ein Jahr, zumal die Bezirksregierung rechtlich für die Genehmigung drei Monate Zeit hat.

Im zweiten Teil der Informationsveranstaltung hat die Energieprojekte GbR in eigener Verantwortung ihr Projekt „Windpark Kahler Kopf“ vorgestellt. Seitens der Herren Peter Soer und Markus Romberg wurden in diesem Rahmen auch diverse Visualisierungen der geplanten fünf Anlagen präsentiert. Angekündigt wurde zudem eine weitere separate Veranstaltung zu diesem Projekt.

Power-Point-Präsentation zum Vortrag der Herren Soer und Romberg (als pdf)