Der Rat der Gemeinde Bestwig hat in seiner öffentlichen Sitzung am 5. Oktober 2016 weitere Informationen und Anregungen im Rahmen der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig (zur Ausweisung von weiteren Windvorrangflächen als Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen im Bestwiger Gemeindegebiet mit der Folge der Ausschlusswirkung an anderer Stelle gemäß § 35 Abs. 3 BauGB) zur Kenntnis genommen.

Als Zwischenstand wurden seitens der Gemeindeverwaltung diverse Informationen bzw. ergänzende Anregungen zur Kenntnis gegeben, die im weiteren Bauleitplanverfahren bzw. Abwägungsprozess zu berücksichtigen sind (siehe Anlagen 1-12 zur Verwaltungsvorlage).

Die Beratung des Gemeinderates erfolgte auf Basis der Verwaltungsvorlage Nr. 54/2016.

Der Rat der Gemeinde Bestwig hat zudem in der Ratssitzung einen Antrag der Reg.En GmbH vom 9. August 2016 zur Ausweisung einer Fläche zur Windkraftnutzung östlich Heringhausen (Am Löh) im Wege einer Flächennutzungsplanänderung abgelehnt.

Die Beratung des Gemeinderates erfolgte auf Basis der Verwaltungsvorlage Nr. 45/2016.

Des Weiteren wurde in der öffentlichen Sitzung am 5. Oktober eine Sachstandsinformation zum Sachlichen Teilplan „Energie“ des Regionalplans Arnsberg abgegeben. Die Bezirksregierung Arnsberg hat dem Regionalrat per Vorlage vom 19. April 2016 diverse Anpassungen der Tabuanalyse vorgeschlagen. Auf eine Erörterung auf Grundlage der zum ersten Entwurf vorgebachten Stellungnahmen soll verzichtet werden. Ein zweiter Entwurf soll erneut einer vollständigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Verfahrensbeteiligten unterzogen werden. Ein Zeitplan hierfür wurde nicht genannt.

Die weitere Vorgehensweise zum TP Energie bzw. deren (Zwischen-) Ergebnis hat zwangsläufig auch Auswirkungen auf das lfd. Verfahren zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig.

Der Regionalrat hat die Windkraftthematik in seiner Sitzung am 29. September 2016 vertragt (ggf. Beschlussfassung im Dezember 2016).

Die Beratung des Gemeinderates erfolgte auf Basis der Verwaltungsvorlage Nr. 46/2016.

 

Verwaltungsvorlage Nr. 54/2016 – Sammeldokument mit Anlagen

Verwaltungsvorlage Nr. 54/2016 – Text ohne Anlagen

Protokollauszug Rat vom 05.10.2016 zu Tagesordnungspunkt 12

Verwaltungsvorlage Nr. 45/2016

Anlage zur Verwaltungsvorlage 45/16: Antrag der Reg.En GmbH vom 09.08.2016

Protokollauszug Rat vom 05.10.2016 zu Tagesordnungspunkt 9

Verwaltungsvorlage Nr. 46/2016

Anlage zur Verwaltungsvorlage 46/16: Vorlage der Bezirksregierung Arnsberg

Protokollauszug Rat vom 05.10.2016 zu Tagesordnungspunkt 10

 

Anlagen zur Verwaltungsvorlage Nr. 54/2016 insg. 12 Dokumente:

 

- Suchraumkulisse 70. Änderung Flächennutzungsplan Stadt Meschede (Anlage 1)

- Schreiben Fa. Ostwind vom 23.06.2016, Textteil (Anlage 2)

- Stellungnahme Bundesnetzagentur vom 12.07.2016 inkl. Internet-Informationen zur Bauleitplanung (Anlage 3)

- Stellungnahme Ericsson Services GmbH vom 22.09.2016 (Anlage 4)

- Stellungnahme Westfälische Wilhelms-Universität Münster vom 15.08.2016 (Anlage 5)

- Stellungnahme Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe vom 17.08.2016 (Anlage 6).

- Stellungnahme Sachtleben Bergbau Verwaltungs-GmbH vom 04.08.2016 (Anlage 7)

- Stellungnahme Bergbaumuseum Ramsbeck GmbH vom 12.08.2016 (Anlage 8)

- Stellungnahme Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 28.09.2016 (Anlage 9)

- Stellungnahme Bosch & Partner GmbH für Stadt Schmallenberg vom 28.09.2016 (Anlage 10)

- Verwaltungsvorlage Nr.IX/478 der Stadt Schmallenberg vom 29.01.2016 auszugsweise (Anlage 11)

- Stellungnahme Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW vom 28.09.2016 (Anlage 12)